Seminarinhalte

Im Unterschied zum durch Ausschreibung „künstlich“ geschaffenen vergaberechtlichen Auswahlwettbewerb des wirtschaftlichsten Angebots gilt für die Preisbildung öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Vorrang von Preisen, die sich bereits im tatsächlichen Wettbewerb des allgemeinen Marktes bewährt haben, d.h., Preise, die das anbietende Unternehmen für die nachgefragte Leistung im Wettbewerb des allgemeinen Marktes durchsetzen konnte.

Normative Grundlage der Preisbildung ist die hoheitlich geltende und vertraglich nicht abdingbare als Höchstpreisvorschrift mit Verbotscharakter ausgestaltete VO PR Nr. 30/53. Der persönliche Anwendungsbereich der Verordnung richtet sich an beide Vertragsparteien des öffentlichen Auftrags.

Inhalt des Seminars sind die juristischen Aspekte der Preisbildung bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die erforderlichen Kenntnisse zu den zulässigen Preistypen „Marktpreis – Selbstkostenpreise“ sowie deren Verknüpfung einerseits und Abgrenzung andererseits zum Vergaberecht vermittelt.

Besonderes Augenmerk erfährt die im April 2022 neu eingeführte Vermutungsregel. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne Rückgriff auf den allgemeinen Markt ein verkehrsüblicher Preis im Rahmen eines Vergabeverfahrens widerlegbar vermutet werden. Eine mögliche Preisprüfung wird dadurch entbehrlich.

Es werden zudem die Grundzüge der hoheitlichen Preisprüfung durch die Preisbehörden der Länder sowie die damit verbundenen möglichen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die hoheitlichen Regeln der Preisbildung erläutert. Dabei wird auch auf die zulässige vertragliche Prüfvereinbarung durch das BAAINBw bei Rüstungsaufträgen eingegangen.

Praxisbeispiele runden die einzelnen Themenbereiche ab.

Agenda

  • Grundlagen und Anwendungsbereich der VO PR Nr. 30/53
  • Einbeziehung von Unteraufträgen (mittelbare Leistungen)
  • Marktpreisvorrang und Höchstpreisprinzip
  • Voraussetzungen der zulässigen Preistypen
  • Verknüpfung und Abgrenzung zum Vergaberecht
  • Vermutung eines verkehrsüblichen Preises im Rahmen eines Vergabeverfahrens
  • Die Preisprüfung
  • Rechtsfolgen einer möglichen Verletzung des Höchstpreisgrundsatzes

Zielgruppe

Das Seminar adressiert aufgrund des persönlichen Anwendungsbereichs der Verordnung sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen. Grundkenntnisse im Vergaberecht sollten vorhanden sein. Grundkenntnisse der VO PR Nr. 30/53 sind wünschenswert, aber nicht erforderlich.

Termine & Buchung

Freitag

17.04.

2026

09:00 Uhr – 13:00 Uhr

Online-Veranstaltung

Frühbucherpreis (Aktiv bis 18.03.2026)

250,- EUR
zzgl. Mwst.

Normalpreis

275,- EUR
zzgl. Mwst.

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Freitag

28.08.

2026

09:00 Uhr – 13:00 Uhr

Online-Veranstaltung

Frühbucherpreis (Aktiv bis 29.07.2026)

250,- EUR
zzgl. Mwst.

Normalpreis

275,- EUR
zzgl. Mwst.

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Freitag

20.11.

2026

09:00 Uhr – 13:00 Uhr

Online-Veranstaltung

Frühbucherpreis (Aktiv bis 21.10.2026)

250,- EUR
zzgl. Mwst.

Normalpreis

275,- EUR
zzgl. Mwst.

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Termine & Preise

Termine

17. April 2026

28. August 2026

20. November 2026

Preise

Frühbucherpreis

250,- EUR
zzgl. Mwst.

Normalpreis

275,- EUR
zzgl. Mwst.