Hans-Peter Müller war 32 Jahre im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Referat „öffentliches Auftragswesen/Vergaberecht“ Bonn/Berlin tätig. Er wirkte u.a. bei der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2004 sowie 2014 in deutsches Vergaberecht sowie bei der Einführung der UVgO mit.
Eine weitere Verantwortlichkeit betraf die materiellen Regeln der Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen einschließlich der Kalkulationsvorschriften für Selbstkostenpreise (Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen.) In dieser Eigenschaft wurde er im April 2016 in einem preisrechtlichen Verwaltungsrechtsstreit als Sachverständiger des Bundes vor das BVerwG Leipzig berufen.
Hans-Peter Müller verantwortet als Mit-Herausgeber und Autor den Standardkommentar zum Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen. Daneben ist er erfolgreicher Autor und Kommentator verschiedener Veröffentlichungen im Bereich Vergaberecht. Des Weiteren schreibt er regelmäßig Fachbeiträge beim Deutschen Vergabenetzwerk.




