
Florian Herbst
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, 3R, Hamburg
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 04.10.2026)
340,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
390,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
03.11.2026 · 09:30 – 16:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
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– bei Ihnen vor Ort
Typische Probleme sind Materialpreissteigerungen, Lieferengpässe, Bauzeitverzögerungen und Streitigkeiten über Nachträge. Solche Konflikte können Projekte verzögern, Kosten erhöhen und rechtliche Auseinandersetzungen auslösen. Auch die vergaberechtlich gebotene Losaufteilung kann zu Bauablaufstörungen führen.
Materialpreissteigerungen und Lieferengpässe werden als wiederkehrende baurechtliche Risiken betrachtet, die die Durchführung eines Bauvorhabens erheblich beeinflussen können. Entscheidend ist, welche Ansprüche den Vertragsparteien im konkreten Fall zustehen und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben. Dabei spielen die vertraglichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle.
Bauzeitverzögerungen können zu verspäteter Fertigstellung und damit zu erheblichen praktischen und wirtschaftlichen Folgen führen. Ursache können unter anderem Materialengpässe oder die durch Losaufteilung bedingte Verschiebung der Bauzeit sein. Daraus können Ansprüche und Streitfragen zwischen den Baubeteiligten entstehen.
Geeignet ist das Thema für Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, öffentlicher Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts, insbesondere für Justiziare und Projektleiter. Auf Auftragnehmerseite richtet es sich an Justiziare, Kalkulatoren, Projektleiter und Bauleiter. Damit spricht es beide Seiten von öffentlichen Bauvorhaben an.
Die Bauzeitverzögerung betrifft die zeitliche Abwicklung eines Bauvorhabens und kann zu verspäteter Fertigstellung führen. Das werkvertragliche Nachtragsrecht betrifft dagegen die rechtliche Behandlung von Änderungen und zusätzlichen Leistungen, etwa die Berechnung der Nachtragsvergütung oder mögliche Nachlässe. Beide Themen können in der Praxis zusammenhängen, sind rechtlich aber unterschiedliche Problemfelder.
Ihr Dozent

Florian Herbst
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, 3R, Hamburg
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