
Dipl.-Verwaltungswirt Hans-Peter Müller
ehemals Referat öffentliche Aufträge – Vergabeprüfstelle, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mittlerweile Kunz Rechtsanwälte, Mainz & Koblenz
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 28.07.2026)
340,- EUR
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Normalpreis
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Datum & Uhrzeit:
27.08.2026 · 09:00 – 15:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Frühbucherpreis (Aktiv bis 24.10.2026)
340,- EUR
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Normalpreis
390,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
23.11.2026 · 09:00 – 15:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
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– bei Ihnen vor Ort
Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung zur Beschaffung von Leistungen für einen längeren Zeitraum, ohne dass alle Einzelabrufe bereits feststehen. Sie eignet sich besonders für regelmäßig benötigte Lieferungen oder Dienstleistungen wie Büromaterial, Energie, Übersetzungen oder Rechtsdienstleistungen. Ziel ist es, den Beschaffungsbedarf zu bündeln und die spätere Vergabe von Einzelaufträgen zu strukturieren.
Der Ablauf beginnt mit der Bedarfsermittlung und der Auftragswertschätzung. Danach folgen die Leistungsbeschreibung, die Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung in Stufe 1. In Stufe 2 werden die Einzelaufträge oder Leistungsabrufe nach den festgelegten Abrufkriterien erteilt.
Rahmenvereinbarungen reduzieren den Verwaltungsaufwand, weil nicht jede Beschaffung neu ausgeschrieben werden muss. Sie können zu wirtschaftlichen Beschaffungen und angemessenen Preisen führen, da Bedarfe für einen längeren Zeitraum zusammengefasst werden. Außerdem sparen sie Arbeitszeit bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen.
Relevant ist es für öffentliche Auftraggeber und öffentliche Auftragnehmer, insbesondere für Bedarfsträger und Vergabestellen. Angesprochen sind auch rechtlich oder kaufmännisch beratende Dienstleister sowie Mitarbeitende, Geschäftsführende, Abteilungsleitende und Controlling-Abteilungen von Unternehmen, die öffentliche Aufträge praktisch oder rechtlich abwickeln. Grundkenntnisse im Vergaberecht sind von Vorteil.
Die Rahmenvereinbarung legt die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen für einen späteren Bedarf über einen bestimmten Zeitraum fest. Die Einzelabrufe sind die konkreten Leistungsabrufe innerhalb dieses Systems. Damit bildet die Rahmenvereinbarung die erste Stufe, während die Einzelaufträge die zweite Stufe des Vergabeprozesses darstellen.
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