
Dipl.-Verwaltungswirt Hans-Peter Müller
ehemals Referat öffentliche Aufträge – Vergabeprüfstelle, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mittlerweile Kunz Rechtsanwälte, Mainz & Koblenz
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 18.08.2026)
370,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
420,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
17.09.2026 · 09:00 – 16:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Frühbucherpreis (Aktiv bis 17.10.2026)
370,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
420,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
16.11.2026 · 09:00 – 16:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
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– bei Ihnen vor Ort
Zuwendungsrecht regelt die Gewährung und Verwendung von Zuwendungen, während Vergaberecht die Beschaffung öffentlicher Aufträge betrifft. Beide Rechtsgebiete können über den Zuwendungsbescheid miteinander verzahnt sein, wenn für die Mittelverwendung vergaberechtliche Vorgaben gelten. Entscheidend ist, ob eine Zuwendung vorliegt oder ein öffentlicher Auftrag vergeben wird.
Die Anwendung kann sich aus Verwaltungsvorschriften, Allgemeinen Nebenbestimmungen oder unmittelbar aus dem Zuwendungsbescheid ergeben. Dabei kann der Bescheid für Zuwendungsempfänger, die bereits öffentliche Auftraggeber sind, andere Anforderungen enthalten als für solche, die keine öffentlichen Auftraggeber sind. Auch nationale und EU-Vergabeverfahren können unterschiedlich geregelt sein.
Bei der Bewilligung von Zuwendungen ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit maßgeblich. Er begründet, dass die Mittelverwendung nicht losgelöst von vergaberechtlichen Anforderungen betrachtet wird. Deshalb können über den Zuwendungsbescheid Vorgaben zur Einhaltung des Vergaberechts gemacht werden.
Das Seminar richtet sich an Zuwendungsgeber und Zuwendungsnehmer. Genannt werden außerdem Entscheider, Sachbearbeiter und Referenten, die einen vertieften Überblick zur Abgrenzung von Zuwendungs- und Vergaberecht benötigen. Es ist auf Personen ausgerichtet, die schwierige Sachverhalte erfassen und rechtlich einordnen müssen.
Eine Zuwendung dient der Förderung eines Zwecks, während ein öffentlicher Auftrag auf die Beschaffung einer Leistung gerichtet ist. Für die Abgrenzung sind die Unterscheidungsmerkmale und der jeweilige Rechtsrahmen der öffentlichen Auftragsvergabe maßgeblich. Zivilrechtliche Besonderheiten können bei der öffentlichen Auftragsvergabe zusätzlich eine Rolle spielen.
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Dipl.-Verwaltungswirt Hans-Peter Müller
ehemals Referat öffentliche Aufträge – Vergabeprüfstelle, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mittlerweile Kunz Rechtsanwälte, Mainz & Koblenz
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Dr. Irene Lausen
Rechtsanwältin, Of Counsel, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a. M., Ministerialrätin a. D.
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