
Karoline Kniha
Senior Associate, Fachanwältin für Vergaberecht, Bird & Bird LLP, München
Mehr zu Ihrer DozentinNormalpreis (Aktiv bis 08.06.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
22.06.2026 · 10:00 – 12:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Das Bundestariftreuegesetz verankert erstmals auf Bundesebene die Verpflichtung zur tariflichen Entlohnung im Vergaberecht für öffentliche Bundesaufträge. Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich zur Einhaltung der einschlägigen Tarifverträge verpflichten und diese tatsächlich einhalten. Bei Verstößen droht der Ausschluss von der Auftragsvergabe.
Das BTTG stellt neue Anforderungen an Angebotskalkulation, Vertragsgestaltung, Nachweisführung und laufende Dokumentation. Das Tariftreueversprechen wird als Ausführungsbedingung relevant und muss während der gesamten Auftragsdurchführung eingehalten werden. Auch nach Auftragserteilung können sich praktische Fragen etwa bei Projektverzögerungen oder Auftragsänderungen ergeben.
Besonders relevant ist das BTTG für öffentliche Auftraggeber des Bundes, insbesondere für Einkauf, Vergabestellen und Rechtsabteilungen. Auf Bieterseite betrifft es Unternehmen, die sich an Bundesvergaben beteiligen oder Nachunternehmer und Leiharbeitsfirmen einsetzen. Die Anforderungen gelten unabhängig davon, ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht.
Die Tarifbindung beschreibt, ob ein Unternehmen bereits an einen Tarifvertrag gebunden ist. Das Tariftreueversprechen ist dagegen eine vergaberechtliche Verpflichtung, die im Rahmen eines Bundesauftrags abgegeben und eingehalten werden muss. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen müssen sich bei Bundesaufträgen zur Einhaltung der tariflichen Vorgaben verpflichten.
Bei der Auftragsdurchführung mit Leiharbeitnehmern und Nachunternehmern stellt sich die Frage, wie die tariflichen Vorgaben eingehalten und durchgesetzt werden. Der Inhalt nennt in diesem Zusammenhang auch Bürgenhaftung und Risiken bei Nichteinhaltung. Damit sind die Einsatzformen besonders praxisrelevant für die Umsetzung des BTTG.
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Karoline Kniha
Senior Associate, Fachanwältin für Vergaberecht, Bird & Bird LLP, München
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