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Seminarinhalte

Die sinkende Tarifbindung in Deutschland ist seit Jahren ein zentrales arbeitsmarktpolitisches Thema. Unternehmen ohne Tarifbindung konnten häufig mit geringeren Personalkosten kalkulieren und dadurch in Vergabeverfahren günstigere Angebote abgeben. Tarifgebundene Unternehmen sahen sich dadurch vielfach strukturellen Wettbewerbsnachteilen ausgesetzt.

Mit dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) reagiert der Gesetzgeber nun auf diese Entwicklung. Während zahlreiche Bundesländer bereits eigene Tariftreueregelungen geschaffen haben, fehlte bislang eine einheitliche Vorgabe für Bundesaufträge. Das BTTG verankert die Verpflichtung zur tariflichen Entlohnung nun erstmals verbindlich auf Bundesebene im Vergaberecht.

Konkret bedeutet dies: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich zur Einhaltung der einschlägigen Tarifverträge verpflichten und diese auch tatsächlich einhalten. Unternehmen, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, droht der Ausschluss von der Auftragsvergabe. Besondere Praxisrelevanz entfaltet diese Regelung für Unternehmen, die bislang keine Tarifverträge anwenden – denn auch sie müssen sich im Rahmen eines Bundesauftrags zur Einhaltung der tariflichen Vorgaben verpflichten und diese während der gesamten Auftragsdurchführung gewährleisten. Aber auch Unternehmen, die an einen Tarif gebunden sind, sind zur Anwendung des BTTG verpflichtet.

Für Auftraggeber und Bieter bringt das Gesetz in der Umsetzung jedoch erhebliche praktische Herausforderungen mit sich. Neue Anforderungen entstehen insbesondere bei Angebotskalkulation, Vertragsgestaltung, Nachweisführung und laufender Dokumentation.

Das Seminar vermittelt die wesentlichen Inhalte des BTTG, zeigt typische Stolperfallen in der praktischen Umsetzung auf und gibt konkrete Handlungsempfehlungen. Da das BTTG erst am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist und zahlreiche Praxisfragen noch ungeklärt sind, werden im Seminar Problemfelder aufgezeigt, die im Gesetz selbst keine explizite Regelung erfahren haben. Die Dozentinnen geben Hinweise, wie mit diesen Lücken und Auslegungsunsicherheiten in der Praxis umgegangen werden kann.

Agenda

Das Seminar gibt einen strukturierten Überblick über die Anforderungen des BTTG aus zwei zentralen Blickwinkeln: dem Vergaberecht (Einführung, Anwendungsbereich, Tariftreueversprechen, Sanktionen) und dem Arbeitsrecht (Auftragsdurchführung mit eigenen Arbeitnehmern, mit Leiharbeitnehmern und Nachunternehmern).

Anhand konkreter Diskussionsfälle – etwa dem Erlass einer Rechtsverordnung nach Auftragserteilung, Projektverzögerungen und Auftragsänderungen bei Altverträgen – erarbeiten die Dozentinnen praxisnahe Lösungsansätze.

  • Vergaberecht
    • Einführung – Hintergrund und Umsetzungsstand
    • Anwendungsbereich des BTTG
    • Das Tariftreueversprechen als Ausführungsbedingung
    • Sanktionen
    • Diskussionsfälle, die sich in der Praxis ergeben können
  • Arbeitsrecht
    • Auftragsdurchführung mit eigenen Arbeitnehmern
    • Konsequenzen bestehender oder fehlender Tarifbindung
    • Gewährung der zentralen Arbeitsbedingungen, Pflichten und Durchsetzung
    • Auftragsdurchführung mit Leiharbeitnehmern und Nachunternehmern, Bürgenhaftung
    • Risiken bei Nichteinhaltung

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen aus Einkauf, Vergabestellen und Rechtsabteilungen öffentlicher Auftraggeber des Bundes sowie an Unternehmen, die sich als Bieter an öffentlichen Vergabeverfahren von Bundesauftraggebern beteiligen oder den Einsatz von Nachunternehmern und Leiharbeitsfirmen planen. Ob tarifgebunden oder nicht – die Anforderungen des BTTG betreffen alle Marktteilnehmer gleichermaßen. Das Seminar bietet daher für beide Gruppen praxisrelevante Orientierung.

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