
Sonja Scharnhorst
Referatsleiterin des Referats Vergabe im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Mehr zu Ihrer DozentinNormalpreis
290,- EUR
zzgl. Mwst.
Frühbucherpreis (Aktiv bis 17.05.2026)
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
16.06.2026 · 09:30 – 12:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Ein Direktauftrag ist eine Beschaffung ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens. Trotz der vereinfachten Vergabe müssen insbesondere die haushaltsrechtliche Prüfung und die Dokumentation sichergestellt werden. Die zulässigen Wertgrenzen können je nach öffentlichem Auftraggeber unterschiedlich festgelegt sein.
Erforderlich ist eine Mindestdokumentation, die die verbleibenden rechtlichen Anforderungen nachvollziehbar abbildet. Dazu gehören vor allem die haushaltsrechtliche Prüfung und Aspekte der Korruptionsprävention. Ziel ist eine zielführende Dokumentation, die den Beschleunigungseffekt nicht wieder aufhebt.
Ein reiner Preisvergleich kann ausreichen, wenn die verbleibenden Anforderungen des Direktauftrags damit sachgerecht geprüft und dokumentiert werden können. Maßgeblich ist, dass die Mindestdokumentation eingehalten wird und keine weitergehenden Prüfungen erforderlich sind. Die konkrete Zulässigkeit hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen und dem Einzelfall ab.
Das Thema richtet sich an Beschafferinnen und Beschaffer in Bund, Ländern, Kommunen und weiteren öffentlichen Auftraggebern. Es ist besonders relevant für Personen, die Direktaufträge prüfen, dokumentieren und organisatorisch effizient abwickeln. Auch Beteiligte an Beschaffungs- und Prüfprozessen profitieren von den behandelten Praxisfragen.
Der Direktauftrag erfolgt ohne Vergabeverfahren, während die Direktvergabe als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb im Unterschwellenbereich eingeordnet wird. Beide Begriffe sind daher nicht deckungsgleich, sondern unterscheiden sich im rechtlichen Rahmen und im Verfahrensaufbau. Das Seminar zeigt die Abgrenzung und Schnittmengen beider Formen auf.
Ihre Dozentin

Sonja Scharnhorst
Referatsleiterin des Referats Vergabe im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
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Preise
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Teamleiter Fortbildungen
Daniel Buschermöhle
T: +49 (0) 30 20 63 32 36
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