
Daniel Nikolaides
Regierungsdirektor – Ass. Iur., Referatsleiter Zentraler Einkauf, Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 21.09.2026)
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Normalpreis
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Datum & Uhrzeit:
21.10.2026 · 10:00 – 12:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
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Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
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– bei Ihnen vor Ort
Vergabestrafrecht bezeichnet die strafrechtlichen Risiken und Folgen, die bei der Durchführung von Vergabeverfahren entstehen können. Dazu zählen unter anderem wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Urkundenfälschung, Falschbeurkundung im Amt, Untreue, Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit sowie Betrug. Es betrifft sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen.
Strafrechtliche Risiken entstehen vor allem dann, wenn vergaberechtliche Vorschriften nicht beachtet werden oder wenn unzulässige Absprachen und Manipulationen im Ausschreibungsverfahren erfolgen. Auch fehlerhafte Beurkundungen, pflichtwidrige Entscheidungen oder die Annahme von Vorteilen können strafrechtlich relevant sein. Die Folgen können neben Strafen auch Reputationsschäden und arbeitsrechtliche Konsequenzen umfassen.
Die Vorschriften des Vergabeverfahrens sollen einen transparenten und gerechten Wettbewerb sichern und die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel gewährleisten. Zugleich dienen sie der Korruptionsprävention. Werden diese Regeln missachtet, können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen für die handelnden Personen und die betroffene Institution entstehen.
Besonders relevant ist es für Personen bei öffentlichen Auftraggebern und in Unternehmen, die mit der Organisation oder Prüfung von Auftragsvergaben betraut sind. Dazu gehören auch Beteiligte, die Vergabeverfahren vorbereiten, begleiten oder kontrollieren. Grundkenntnisse im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.
Bei öffentlichen Auftraggebern stehen unter anderem wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Urkundenfälschung, Falschbeurkundung im Amt, Untreue sowie Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit im Fokus. Bei Unternehmen sind ebenfalls wettbewerbsbeschränkende Absprachen relevant, zusätzlich kann Betrug eine Rolle spielen. Die strafrechtlichen Anknüpfungspunkte unterscheiden sich damit je nach Rolle im Vergabeverfahren.
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Daniel Nikolaides
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