
Prof. Dr. Andreas Hoffjan
Lehrstuhlinhaber Unternehmensrechnung und Controlling, TU Dortmund
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 06.09.2026)
340,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
390,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
06.10.2026 · 09:00 – 16:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
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– bei Ihnen vor Ort
Die VO PR 30/53 ist die Grundlage des Preisrechts für öffentliche Aufträge. Sie ordnet die Preistypen und bildet den Rahmen für Marktpreise und Selbstkostenpreise. Außerdem ist sie maßgeblich für die Preisprüfung und die Beurteilung von Kostenpositionen.
Bei einer Preisprüfung wird zunächst der Preistyp festgelegt und anschließend geprüft, ob die Belieferung zu korrekten Markt- oder Selbstkostenpreisen erfolgt ist. Je nach Fall kommen unterschiedliche Prüfungsformen und Fristen zur Anwendung. Zuständig sind die dafür vorgesehenen Preisprüfer.
Anerkannt werden nur Kostenpositionen, die nach den Kalkulationsgrundsätzen des Preisrechts zulässig sind. Dazu gehören die im Kalkulationsschema vorgesehenen Kostenarten sowie die Regelungen zu kalkulatorischen Zinsen und zur Gewinnkomponente. Typische Streitpunkte betreffen die Einordnung einzelner Kostenpositionen und ihre Nachweisbarkeit.
Geeignet ist das Thema für öffentliche Auftraggeber, öffentliche Auftragnehmer sowie rechtlich oder kaufmännisch beratende Dienstleister. Angesprochen sind insbesondere Mitarbeiter der Vergabestelle, Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Controller, die mit der betriebswirtschaftlichen und kostenrechnerischen Abwicklung öffentlicher Aufträge befasst sind.
Ein Marktpreis orientiert sich an den am Markt anerkannten Preisen und muss in der Preisprüfung als solcher nachvollziehbar sein. Ein Selbstkostenpreis basiert dagegen auf den anerkannten Kostenarten, kalkulatorischen Zinsen und einer Gewinnkomponente. Beide Preistypen unterliegen im öffentlichen Auftragswesen unterschiedlichen Prüfungs- und Nachweisanforderungen.
Ihr Dozent

Prof. Dr. Andreas Hoffjan
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