
Dr. Irene Lausen
Rechtsanwältin, Of Counsel, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a. M., Ministerialrätin a. D.
Mehr zu Ihrer DozentinFrühbucherpreis (Aktiv bis 07.09.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
07.10.2026 · 09:30 – 12:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Nachweise für Nachhaltigkeitskriterien sind Unterlagen oder Belege, mit denen ökologische und soziale Anforderungen in einem Vergabeverfahren belegt werden. Dazu gehören herkömmliche Nachweise, insbesondere aber auch Gütezeichen und Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen. Sie dienen dazu, Nachhaltigkeitskriterien rechtssicher und diskriminierungsfrei vorzugeben.
Geeignete Gütezeichen werden anhand ihrer rechtlichen Voraussetzungen, ihrer Verbindung mit dem Auftragsgegenstand sowie ihres Inhalts geprüft. Dabei ist zu unterscheiden, welche Übereinstimmungen und Abweichungen ein Gütezeichen aufweist. Hilfestellungen wie ein Gütezeichenfinder können die Auswahl unterstützen.
Gütezeichen können gefordert werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein ausreichender Bezug zum Auftragsgegenstand besteht. Entscheidend ist außerdem, dass die Vorgabe diskriminierungsfrei erfolgt. Die Anforderungen müssen so festgelegt werden, dass sie sachlich begründet und vergaberechtlich zulässig sind.
Das Thema richtet sich an Mitarbeitende und Führungspersonal von Vergabestellen sowie an Fachabteilungen, die Vergabeverfahren vorbereiten und begleiten. Auch Bieterunternehmen sind angesprochen. Relevant ist es für alle, die Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen rechtssicher nachweisen oder bewerten müssen.
Herkömmliche Nachweise passen bei Nachhaltigkeitsaspekten nur bedingt, weil sie die besonderen Anforderungen oft nicht vollständig abdecken. Gütezeichen sind dafür als besondere Nachweise vorgesehen und müssen rechtlich geprüft werden. Zusätzlich können Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen eine Rolle spielen.
Ihre Dozentin

Dr. Irene Lausen
Rechtsanwältin, Of Counsel, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a. M., Ministerialrätin a. D.
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