
Dr. Felix Siebler, LL.M. (Leicester)
Fachanwalt für Vergaberecht, Partner, GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, München
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Eine interkommunale Kooperation ist die gemeinsame Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch mehrere öffentliche Stellen. Sie kann auf vertraglicher Grundlage oder durch die Gründung von Unternehmen und Beteiligungsstrukturen organisiert werden. Vergaberechtsfrei ist sie nur unter den engen Voraussetzungen des § 108 GWB.
Maßgeblich sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 108 GWB. Dazu gehören insbesondere die Art der Aufgabe, das Kontrollkriterium, das Wesentlichkeitskriterium und die Frage einer Beteiligung Privater. Die konkrete Ausgestaltung muss sich an der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere des EuGH, orientieren.
Eine Ausnahme vom Vergaberecht kommt nur in Betracht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für vergaberechtsfreie öffentlich-öffentliche Kooperationen erfüllt sind. Seit 2016 wurde der Ausnahmetatbestand des § 108 GWB durch vergaberechtliche Entscheidungen und EuGH-Rechtsprechung weiter konkretisiert. Entscheidend ist daher stets die Prüfung des konkreten Organisationsmodells.
Geeignet ist das Thema für Vertreter der öffentlichen Hand auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die Kooperationsvorhaben umsetzen oder prüfen. Angesprochen sind auch Personen aus dem Beteiligungsmanagement öffentlicher Unternehmen, etwa bei Stadtwerken. Grundkenntnisse im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.
Bei einer Kooperation auf vertraglicher Grundlage wird die Zusammenarbeit über Vereinbarungen zwischen öffentlichen Stellen geregelt. Eine Kooperation durch Organisationsausgestaltung setzt dagegen auf strukturelle Lösungen wie die Gründung von Unternehmen oder die Einbindung in Beteiligungsstrukturen. Beide Formen können unter § 108 GWB relevant sein, wenn sie die Voraussetzungen für eine vergaberechtsfreie Zusammenarbeit erfüllen.
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Dr. Felix Siebler, LL.M. (Leicester)
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