
Anne Grahl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht, abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig
Mehr zu Ihrer DozentinFrühbucherpreis (Aktiv bis 15.09.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
15.10.2026 · 10:00 – 13:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Markterkundung bezeichnet die systematische Information über den Markt vor der Vergabe. Dabei werden verfügbare Lösungen, technische Möglichkeiten und marktübliche Rahmenbedingungen erfasst, um die Beschaffung sachgerecht vorzubereiten. Sie hilft, ungeeignete Leistungsbeschreibungen und spätere Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Produktneutralität verlangt, dass die Leistungsbeschreibung nicht auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller zugeschnitten ist. Gleichwertigkeit bedeutet, dass alternative Produkte zugelassen werden, wenn sie die geforderten Anforderungen erfüllen. Entscheidend ist eine klare, nachvollziehbare Beschreibung der funktionalen und technischen Anforderungen.
Eine Direktvergabe kommt nur unter den dafür vorgesehenen Voraussetzungen und Möglichkeiten in Betracht. Maßgeblich sind dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie praktische Fragen wie Kompatibilität, Schnittstellen und ein mögliches Vendor-lock-in. Eine vorschnelle Direktvergabe gehört zu den typischen Risiko- und Fehlerfeldern.
Besonders relevant ist es für Beschaffungsstellen, Fachbereiche und Rechtsabteilungen in Bund, Ländern und Kommunen. Ebenso betrifft es Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vergabeprüfstellen und Projektleitungen. Angesprochen sind sowohl Personen mit Grundkenntnissen als auch Fortgeschrittene.
Losbildung betrifft die Aufteilung eines Auftrags in einzelne Lose, um Beschaffungen sachgerecht zu strukturieren. Ex-ante-Transparenz ist dagegen ein Verfahren zur vorab veröffentlichten Information über eine beabsichtigte Vergabe. Beide Instrumente verfolgen unterschiedliche Zwecke und sind getrennt zu prüfen.
Ihre Dozentin

Anne Grahl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht, abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig
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T: +49 (0) 30 20 63 32 36
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