
Maurice Reichstein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 30.06.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
30.07.2026 · 09:30 – 12:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Frühbucherpreis (Aktiv bis 01.09.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
01.10.2026 · 09:30 – 12:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
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– bei Ihnen vor Ort
Gemeint ist die vereinfachte Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Sie ist trotz vergaberechtlicher Vorgaben möglich, wenn die einschlägigen Ausnahmetatbestände vorliegen und beachtet werden. Entscheidend ist dabei eine rechtssichere Begründung und Dokumentation.
Maßgeblich sind die anwendbaren vergaberechtlichen Normen, der geschätzte Auftragswert und die Schwellenwerte. Außerdem ist zu prüfen, ob Sonderregelungen in der VgV oder UVgO greifen. Erst danach lässt sich bestimmen, ob ein vereinfachtes Verfahren zulässig ist.
Eine vereinfachte Vergabe kommt in Betracht, wenn der Anwendungsbereich der Sonderregelungen eröffnet ist und die Voraussetzungen des § 50 UVgO erfüllt sind. Die Ausnahmen müssen erkannt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Andernfalls können rechtliche Risiken bis hin zu Nachprüfungsverfahren entstehen.
Relevant ist es vor allem für Mitarbeitende öffentlicher Auftraggeber, insbesondere in Vergabestellen sowie Bau- und Planungsämtern. Auch Architekten, Ingenieure und Rechtsberatende, die mit der Vergabe von Planungsleistungen befasst sind, gehören zur Zielgruppe. Der Fokus liegt auf Personen, die vergaberechtliche Entscheidungen vorbereiten oder begleiten.
Die freihändige Vergabe ist ein vereinfachtes Verfahren und setzt besondere rechtliche Voraussetzungen voraus. Andere Vergabeverfahren folgen regelmäßig strengeren formalen Anforderungen und einem anderen Verfahrensablauf. Die Abgrenzung ist wichtig, weil sie die Zulässigkeit und die Dokumentationspflichten unmittelbar beeinflusst.
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Maurice Reichstein
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