
Dr. Lena Güldenstein
Rechtsanwältin, Assoziierte Partnerin, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a.M.
Mehr zu Ihrer DozentinFrühbucherpreis (Aktiv bis 22.09.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
22.10.2026 · 09:30 – 12:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
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– bei Ihnen vor Ort
Eine staatliche Beihilfe liegt vor, wenn einem Unternehmen aus staatlichen Mitteln ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt wird, der bestimmte Anforderungen des EU-Beihilferechts auslöst. Maßgeblich sind dabei insbesondere der Beihilfetatbestand, die Notifizierungspflicht und das Durchführungsverbot. Ob eine Maßnahme als Beihilfe einzuordnen ist, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung ab.
Staatliche Begünstigungen können je nach Fall über verschiedene Instrumente rechtssicher gestaltet werden, etwa über De-minimis-Regelungen, Gruppenfreistellungen oder DAWI-Betrauungsakte. Entscheidend ist, dass die beihilferechtlichen Anforderungen eingehalten und die Maßnahme passend eingeordnet wird. Auch die Schnittstellen zum Vergabe- und Zuwendungsrecht sind dabei zu beachten.
Eine Notifizierung ist grundsätzlich dann relevant, wenn eine Maßnahme als Beihilfe einzustufen ist und keine Freistellung oder Ausnahme greift. Bis zur beihilferechtlichen Freigabe gilt das Durchführungsverbot. Rechtswidrig gewährte Beihilfen können später Rückforderungsfolgen auslösen.
Besonders relevant ist es für Personen im Förderungsmanagement kommunaler Unternehmen sowie für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, die Zuwendungen oder sonstige staatliche Mittel an Unternehmen vergeben. Genannt werden insbesondere kommunale Unternehmen wie Stadtwerke und Bereiche der Daseinsvorsorge. Vorkenntnisse im EU-Beihilferecht, Zuwendungsrecht und Vergaberecht sind hilfreich, aber nicht zwingend.
De-minimis-Regelungen betreffen Beihilfen von geringem Umfang, die unter bestimmten Voraussetzungen ohne das volle Beihilfeverfahren zulässig sein können. DAWI-Betrauungsakte beziehen sich auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und dienen der beihilferechtlichen Absicherung entsprechender Ausgleichsleistungen. Beide Instrumente sind unterschiedliche Wege, staatliche Unterstützung beihilferechtskonform zu gestalten.
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Dr. Lena Güldenstein
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