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Seminarinhalte

Immer mehr staatliche Förderprogramme bieten Unternehmen in einer Fülle von Tätigkeitsfeldern finanzielle Unterstützung. Dabei müssen jedoch insbesondere mit Blick auf die EU-beihilferechtlichen Vorgaben bestimmte Anforderungen eingehalten werden. Zudem bestehen mannigfache Wechselwirkungen EU-beihilferechtlicher Aspekte der finanziellen Unterstützung eines Unternehmens mit vergabe- und zuwendungsrechtlichen Fragestellungen. Ähnlich gelagerte Fragen stellen sich auch bei der staatlichen Unterstützung insbesondere kommunaler Unternehmen wie etwa Stadtwerken, die insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge zunehmend auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

Das Seminar gibt einen Überblick über die vielfältigen denkbaren Gestaltungsansätze, staatliche Begünstigungen an Unternehmen im Einklang mit dem EU-Beihilferecht darzustellen. Dabei wird sowohl ein Überblick über die generellen EU-beihilferechtlichen Anforderungen gegeben als auch anhand konkreter Beispielsfälle die Anwendung bestimmter EU-beihilferechtlicher Instrumente, etwa der De-minimis-Regelungen und von DAWI-Betrauungsakten, näher beleuchtet.

Ziel des Seminars ist die Sensibilisierung für EU-beihilferechtliche Implikationen bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln sowie bei der Unterstützung von Unternehmen insbesondere auf kommunaler Ebene. Zudem soll ein grundlegendes Verständnis für die verschiedenen Möglichkeiten geschafft werden, staatliche Begünstigungen EU-beihilferechtskonform abzubilden.

Agenda

  • Überblick: Beihilfetatbestand, Notifizierungspflicht und Durchführungsverbot
  • Inkurs: Schnittstellen von Vergaberecht, Zuwendungsrecht und Beihilferecht
  • Im Einzelnen: Der Beihilfetatbestand
  • Ausnahmen, Freistellungen und Rechtfertigung
    • De-minimis-Ausnahmen
    • DAWI-Freistellungsbeschluss
    • Gruppenfreistellungen
    • Rechtfertigung
  • Überblick: Rechtsfolgen rechtswidrig gewährter Beihilfen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich insbesondere an Personen, die bei (kommunalen) Unternehmen mit dem Förderungsmanagement betraut sind, oder die sich in der öffentlichen Verwaltung mit der Zuteilung von Zuwendungen oder sonstigen staatlichen Mitteln an Unternehmen befassen.

Vorkenntnisse im EU-Beihilferecht, im Zuwendungsrecht und im Vergaberecht sind von Vorteil, aber nicht zwingend.

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