Seminarinhalte

Bieter unterlaufen bei ihren Teilnahmeanträgen oder auch Angeboten mitunter leicht erkennbare Versehen, etwa im Bereich der Eignungsnachweise. Bereits im Rahmen der letzten „großen“ Vergaberechtsreform im Jahr 2016 hatte der Verordnungsgeber § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) dahingehend neu gefasst, dass seither auch eine Korrektur fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen zugelassen wurde. Entgegen dem Wortlaut geht die vergaberechtliche Rechtsprechung bislang aber davon aus, dass Korrekturen als inhaltliche Nachbesserungen unzulässig wären.

Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz, welches am 1.7.2026 in Kraft tritt, unternimmt der Gesetzgeber nun einen neuen Anlauf, um den Vergabestellen und auch den Bietern hier mehr Freiräume zu gewähren. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV wird stärker an den Wortlaut der Vergaberichtlinie angepasst. Für unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen wird ausdrücklich die Möglichkeit der Korrektur eingeräumt. In der Gesetzesbegründung wird dabei auf einen Fachaufsatz des hiesigen Referenten Kirch verwiesen, welcher bereits zur Vorfassung dafür plädiert hat, Korrekturen umfassender zuzulassen, als dies bisher die Rechtsprechung gestattet (NZBau 2021, 579ff.).

Das Seminar gibt einen Überblick über den status quo der bisherigen Rechtsprechung und leuchtet die Bedeutung der Neufassung für die Vergabepraxis aus. In diesem Rahmen wird auf Grundlage auch der europarechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Rechtsprechung betrachtet, welche Freiräume und Grenzen nach dem Vergabebeschleunigungsgesetz bestehen. Anhand von exemplarischen Fallbeispielen wird das erforderliche Wissen vermittelt, um die Chancen der Neuregelungen im Interesse einer optimalen Beschaffung fruchtbar zu machen.

Agenda

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Vergabestellen und öffentlichen Auftraggebern sowie an Beraterinnen und Berater und auch Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen.

Zielgruppe

  • Die restriktiven Vorgaben der bisherigen Rechtsprechung
  • Der Wortlaut der Neufassung
  • Die europarechtlichen Vorgaben
  • Die Ziele des Gesetzgebers
  • Zu einer möglichen Unterscheidung zwischen Eignungs- und Angebotsunterlagen
  • Bedeutung für typische Fallkonstellationen in der Praxis
  • Optimale Gestaltung der Vergabeunterlagen

Termine & Buchung

Dienstag

21.07.

2026

09:30 Uhr – 11:00 Uhr

Online-Veranstaltung

Normalpreis

150,- EUR
zzgl. Mwst.

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Termine & Preise

Termine

21. Juli 2026

Preise

Normalpreis

150,- EUR
zzgl. Mwst.