
Daniel Nikolaides
Regierungsdirektor – Ass. Iur., Referatsleiter Zentraler Einkauf, Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 26.09.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
26.10.2026 · 10:00 – 12:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Gemeint ist der Ausschluss eines Bieters wegen vorangegangener schlechter Erfahrungen oder Leistungsmängel bei früheren Aufträgen. Seit der Reform des Vergaberechts 2016 ist dieser Ausschluss gesetzlich geregelt. Die rechtlichen Hürden für einen vergabekonformen Ausschluss sind in der Praxis jedoch hoch.
Erforderlich ist eine sorgfältige Prüfung der Grundlagen, der festgestellten Leistungsmängel und der daraus folgenden Rechtsfolgen. Dabei sind die aktuelle Rechtsprechung, die Risiken eines fehlerhaften Ausschlusses und praktische Checklisten zu berücksichtigen. Ziel ist eine wohlüberlegte Entscheidung auf belastbarer Grundlage.
Ein fehlerhafter Ausschluss kann vergaberechtliche Auseinandersetzungen auslösen und ist deshalb mit erheblichen Risiken verbunden. Die Anforderungen an den Nachweis von Leistungsmängeln und an die Entscheidung selbst sind hoch. Auch die Folgen wie vorzeitige Beendigung oder Schadensersatz müssen mitgedacht werden.
Geeignet ist es für Personen bei öffentlichen Auftraggebern sowie für Unternehmen, die mit der Organisation oder Prüfung von Auftragsvergaben betraut sind. Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen und rechtssicheren Bewertung von Ausschlussentscheidungen.
Der Ausschluss wegen Schlechtleistung betrifft die vergaberechtliche Entscheidung über die Teilnahme eines Bieters an einem Verfahren. Die vorzeitige Beendigung ist dagegen eine Rechtsfolge im laufenden oder bereits geschlossenen Vertragsverhältnis. Beide Themen können zusammenhängen, sind aber rechtlich getrennt zu prüfen.
Ihr Dozent

Daniel Nikolaides
Regierungsdirektor – Ass. Iur., Referatsleiter Zentraler Einkauf, Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
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Daniel Buschermöhle
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