
Sonja Scharnhorst
Referatsleiterin des Referats Vergabe im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Mehr zu Ihrer DozentinFrühbucherpreis (Aktiv bis 19.08.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
18.09.2026 · 09:30 – 12:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Frühbucherpreis (Aktiv bis 20.10.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
19.11.2026 · 09:30 – 12:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
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– bei Ihnen vor Ort
Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht sind Fallgruppen, in denen ein Auftrag trotz grundsätzlich bestehender vergaberechtlicher Regeln nicht ausgeschrieben werden muss. Der rechtliche Rahmen wird insbesondere durch §§ 107, 108 und 116 GWB geprägt. Entscheidend ist stets die Prüfung des Einzelfalls, ob eine Ausnahme tatsächlich vorliegt.
Zunächst wird geprüft, ob der konkrete Sachverhalt unter einen Ausnahmetatbestand fällt. Danach müssen die wesentlichen Überlegungen, Begründungen und Prüfschritte nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Dokumentation soll so aufgebaut sein, dass die Entscheidung später rechtlich überprüfbar ist.
Die rechtliche Überprüfbarkeit ist besonders wichtig, weil Entscheidungen über Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht später von der Vergabekammer überprüft werden können. Deshalb kommt es darauf an, dass die Ausnahmeprüfung rechtzeitig, detailliert und nachvollziehbar erfolgt. Fehler in der Prüfung oder Dokumentation können rechtliche Folgen haben.
Relevant ist das Thema für Beschafferinnen und Beschaffer in Bund, Ländern, Kommunen und bei weiteren öffentlichen Auftraggebern. Besonders hilfreich ist es für Personen, die Ausnahmetatbestände prüfen und die dazugehörige Dokumentation erstellen müssen. Auch Praxisfälle aus der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit und bei Miete sind dabei von Bedeutung.
Die Ausnahmeprüfung klärt, ob überhaupt eine Ausschreibungspflicht besteht oder ob ein Ausnahmetatbestand greift. Die Direktvergabe nach § 14 Abs. 4 VgV bzw. § 8 Abs. 4 Nr. 9-14 UVgO ist davon abzugrenzen und gehört nicht zu diesem Themenbereich. Sie betrifft andere rechtliche Voraussetzungen und wird gesondert behandelt.
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Sonja Scharnhorst
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