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Seminarinhalte

Immer wieder stehen öffentliche Auftraggeber vor der Frage, was im Rahmen der Angebotsprüfung aufgeklärt werden darf oder wann Angebote auszuschließen sind. Wie ist mit Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten in Bieterangeboten umzugehen? Welche Möglichkeiten, aber auch Grenzen bestehen, derartige Angebote durch Aufklärung „zu retten“? Wie werden derartige Aufklärungsverhandlungen durchgeführt?

Was unternimmt der Auftraggeber bei der Sichtung von Angebotspreisen, die „ungewöhnlich niedrig“ erscheinen? Wann ist dies überhaupt der Fall? Wie sehen Aufklärungsverhandlungen und deren Bewertung aus? Was sagt die Vergaberechtsprechung zu Einzelfällen?

Im Seminar werden Antworten zu diesem Themenkreis betreffenden Fragestellungen gegeben, die unter Darstellung von vielen aktuellen Rechtsprechungsbeispielen eine praktische Hilfestellung für den Beschaffungsalltag geben.

Agenda

Angebotsaufklärung

  • Grundsätzliche Fragen
  • Keine Aufklärung bei Angebotsausschluss
  • Trendwende BGH 2019 und aktuelle Rechtsprechungsbeispiele
  • Praktische Tipps für die Vorgehensweise

Preisprüfung

  • Grundlagen und Prüfungszweck
  • Aufgreifschwelle „ungewöhnlich niedriger Angebotspreis“
  • Aufklärungs- und Bewertungsfragen
  • Beispielfälle aus der Rechtsprechung

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich alle, die mit der Durchführung von öffentlichen Auftragsvergaben betraut sind, einschließlich der Revisions- und Rechnungsprüfung sowie der Leitungsebenen, ferner an Bieterunternehmen sowie BeraterInnen.

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