
Martin Krämer
Rechtsanwalt, Ltd. Städt. Rechtsdirektor a. D.; Ehemaliger Leiter des Zentralen Vergabeamtes der Bundesstadt Bonn
Mehr zu Ihrem DozentenHinweis: Aktuell gibt es noch keinen neuen Termin für dieses Seminar.
Falls Sie informiert werden möchten, wann dieses Seminar wieder angeboten wird, melden Sie sich bitte bei uns. Alternativ bieten wir das Seminar jederzeit auch gerne als Inhouse-Schulung an.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Angebotsaufklärung bezeichnet das Vorgehen, Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten oder offene Punkte in einem Bieterangebot zu klären. Sie dient dazu, den Inhalt eines Angebots besser zu verstehen und die Angebotsprüfung zu vervollständigen. Ihre Möglichkeiten und Grenzen hängen davon ab, ob das Angebot überhaupt noch aufklärungsfähig ist oder bereits auszuschließen ist.
Aufklärungsverhandlungen erfolgen, indem der Auftraggeber Unklarheiten im Angebot gezielt anspricht und die erforderlichen Informationen einholt. Dabei müssen die Grenzen der zulässigen Aufklärung beachtet werden, damit das Angebot nicht unzulässig verändert wird. Die Bewertung der Ergebnisse richtet sich nach den vergaberechtlichen Vorgaben und der Rechtsprechung.
Ein Angebot ist auszuschließen, wenn die festgestellten Mängel nicht mehr durch zulässige Aufklärung behoben werden können. Nach dem Kontext besteht ausdrücklich keine Aufklärung bei Angebotsausschluss. Ob ein Ausschluss erforderlich ist, hängt daher davon ab, ob die Unklarheit noch innerhalb der zulässigen Grenzen der Angebotsprüfung geklärt werden kann.
Das Thema richtet sich an Personen, die mit der Durchführung öffentlicher Auftragsvergaben befasst sind. Dazu gehören auch Revisions- und Rechnungsprüfung, Leitungsebenen, Bieterunternehmen sowie Beraterinnen und Berater. Es ist damit für verschiedene Rollen im Vergabeprozess relevant.
Die Angebotsaufklärung befasst sich mit Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten und der Frage, ob ein Angebot noch zulässig geklärt werden kann. Die Preisprüfung konzentriert sich dagegen auf die Bewertung von Angebotspreisen, insbesondere wenn ein Preis ungewöhnlich niedrig erscheint. Beide Bereiche haben unterschiedliche Prüfungszwecke, können sich in der Praxis aber überschneiden.
Ihr Dozent

Martin Krämer
Rechtsanwalt, Ltd. Städt. Rechtsdirektor a. D.; Ehemaliger Leiter des Zentralen Vergabeamtes der Bundesstadt Bonn
Mehr zu Ihrem DozentenTermine
Preise
Der DVNW Beschaffungslehrgang ist Ihre Eintrittskarte in die Welt der praxisgerechten Beschaffung.
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!


Bleiben Sie informiert über neue Seminare, Kongresse und News zu der DVNW Akademie.