
Daniel Nikolaides
Regierungsdirektor – Ass. Iur., Referatsleiter Zentraler Einkauf, Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 23.09.2026)
270,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
300,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
23.10.2026 · 10:00 – 15:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
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Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Soziale und besondere Dienstleistungen sind Leistungen, die im Anhang XIV der EU-Richtlinie 2014/24/EU abschließend aufgeführt sind. Für ihre Vergabe gilt ein erleichtertes Vergaberechtsregime. Die rechtssichere Anwendung setzt das Zusammenspiel nationaler und europäischer Regelungen sowie die Systematik der CPV-Codes voraus.
Der Ablauf eines Vergabeverfahrens richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen für diese Leistungsart. Dabei sind die Besonderheiten des erleichterten Regimes, die Ausnahmeregelungen und die vergaberechtskonforme Einordnung der Leistung zu beachten. Praktische Beispiele und aktuelle Rechtsprechung spielen für die Anwendung eine wichtige Rolle.
Obwohl für diese Leistungen ein erleichtertes Vergaberechtsregime gilt, bestehen weiterhin rechtliche Anforderungen und Fallstricke. Entscheidend ist die korrekte Zuordnung der Leistung und die Beachtung der einschlägigen Regelungen auf nationaler und EU-Ebene. Fehler können die Rechtssicherheit des Vergabeverfahrens beeinträchtigen.
Geeignet ist es für Personen, die mit der Organisation oder Prüfung von Auftragsvergaben betraut sind. Grundkenntnisse im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung bei öffentlichen Auftraggebern.
Bei sozialen und besonderen Dienstleistungen gelten spezielle vergaberechtliche Regelungen mit einem erleichterten Regime. Im Unterschied zu vielen anderen Vergaben ist die abschließende Erfassung der Leistungen im Anhang XIV der EU-Richtlinie 2014/24/EU maßgeblich. Zusätzlich ist die Systematik der CPV-Codes für die Einordnung relevant.
Ihr Dozent

Daniel Nikolaides
Regierungsdirektor – Ass. Iur., Referatsleiter Zentraler Einkauf, Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
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