
Dr. Klaus Greb
Fachanwalt für Vergaberecht, Gründungspartner von VERGABEPARTNERS Rechtsanwälte, Berlin
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Frühbucherpreis (Aktiv bis 12.05.2026)
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Teilnahme beinhaltet:
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– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
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Frühbucherpreis (Aktiv bis 23.08.2026)
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Datum & Uhrzeit:
22.09.2026 · 09:30 – 14:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
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Frühbucherpreis (Aktiv bis 20.10.2026)
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Datum & Uhrzeit:
19.11.2026 · 09:30 – 14:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
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– bei Ihnen vor Ort
Sicherheitsdienstleistungen umfassen unterschiedliche Bewachungs- und Sicherheitsleistungen, die von öffentlichen Auftraggebern beschafft werden. Sie können vergaberechtlich als besondere Dienstleistungen eingeordnet werden, was von der konkreten Leistung abhängt. Diese Einordnung beeinflusst den EU-Schwellenwert und die Verfahrensanforderungen.
Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen sachgerecht und auf die konkrete Leistung zugeschnitten sein. Die einschlägige Rechtsprechung zeigt, dass dies bei Sicherheitsdienstleistungen schwierig sein kann. Die DIN 77200-1 kann dabei eine wichtige Stütze sein, darf aber nicht ohne Weiteres übernommen werden.
Sicherheitsdienstleistungen gelten isoliert betrachtet als besondere Dienstleistungen, wenn die nachgefragte Leistung entsprechend einzuordnen ist. Diese Einordnung ist jedoch nicht für jede Sicherheitsleistung automatisch richtig. Davon hängen der EU-Schwellenwert und die anzuwendenden Verfahrensanforderungen ab.
Geeignet ist das Thema für Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, öffentlicher Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die mit der Organisation von Auftragsvergaben betraut sind. Auch Mitarbeitende der Auftragnehmerseite können angesprochen sein. Grundkenntnisse im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.
Die Leistungsbeschreibung legt fest, welche Sicherheits- oder Bewachungsleistung benötigt wird und welchen Inhalt der Auftrag haben soll. Eignungskriterien betreffen die Fähigkeit des Unternehmens zur Ausführung des Auftrags, während Zuschlagskriterien die wirtschaftlichste oder passendste Angebotswahl steuern. Alle drei Elemente müssen bei Sicherheitsdienstleistungen aufeinander abgestimmt werden.
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