Seminarinhalte

Öffentliche Auftraggeber sind nach § 97 Abs. 4 GWB vor allem aus Gründen des Mittelstandsschutzes angehalten, den Grundsatz der Losvergabe im Rahmen ihrer Beschaffungen zu beachten. Diese Vorgabe kann in der Praxis allerdings zu Schwierigkeiten führen. Dem Grundsatz der Losvergabe kann das Bedürfnis entgegenstehen, eine individualisierte und den tatsächlichen Gegebenheiten beim öffentlichen Auftraggeber entsprechende Ausgestaltung zu ermöglichen. Die Lösung „aus einer Hand“ erscheint oftmals praxisgerechter und öffentliche Auftraggeber berufen sich gerne auf ihr Leistungsbestimmungsrecht, das eine Gesamtvergabe ermöglichen müsse. Doch wo verläuft die Abgrenzung? Welchen Gestaltungsmöglichkeiten stehen welche Grenzen gegenüber? Diese und mehr Fragestellungen werden in diesem Seminar „aus der Praxis, für die Praxis“ beantwortet. Auch die Rechtsfolgen von Verstößen sind zu betrachten. Verstöße gegen die Regelungen zur losweisen Vergabe können u.U. gravierende Konsequenzen haben. Werden z.B. in Projekten öffentliche Fördermittel eingesetzt, kommt der losweisen Vergabe besondere Bedeutung zu. Seine Verletzung kann sogar den Verlust von Fördermitteln zur Folge haben. In normalen Vergabeverfahren drohen bei einer Verletzung Rügen und Nachprüfungsanträge. Das Seminar gibt einen Überblick über die grundlegenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen der grundsätzlichen Verpflichtung zur losweisen Vergabe und einer Gesamtausschreibung. Es werden zahlreiche Praxisbezüge hergestellt und Praxisbeispiele präsentiert. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, sich aktiv einzubringen und von den Praxiserfahrungen des Referenten zu profitieren. Eigene Fragen sind ausdrücklich erwünscht. Ziel des Seminars ist eine Soforthilfe „aus der Praxis, für die Praxis“. Beschafferinnen und Beschaffern wird anhand von zahlreichen Praxisbeispielen und einer umfassenden Präsentation verdeutlicht, wie sie im Spannungsfeld zwischen der Verpflichtung zur losweisen Vergabe und dem Interesse an einer Gesamtvergabe effizient und gleichwohl rechtssicher abgrenzen.

Agenda

  • Überblick über die Regelungen zur losweisen Vergabe (insbesondere § 97 Abs. 4 GWB)
  • Reichweite des Leistungsbestimmungsrechts öffentlicher Auftraggeber
  • Möglichkeiten an individueller Gestaltung mit Blick auf Beschaffungen
  • Definition von Fachlosen und Teillosen
  • Praxisbeispiele für Abweichungen vom Grundsatz der losweisen Vergabe (Wirtschaftliche Gründe, Technische Gründe, etc.).
  • Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den Grundsatz der losweisen Vergabe (Rügen, Nachprüfungsanträge, Rückforderung von Fördermitteln)

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle Beschafferinnen und Beschaffer in Bund, Ländern, Kommunen und weiteren öffentlichen Auftraggebern. Weiterhin gehören Vertragsmanagerinnen und Vertragsmanager zur Zielgruppe, ebenso das Lieferantenmanagement. Auch Fachbereiche, die ebenfalls häufig bei der Vergabevorbereitung beteiligt werden, gehören zur Zielgruppe. Ebenso interessierte Bieter.

Termine & Buchung

Freitag

06.02.

2026

10:00 Uhr – 13:00 Uhr

Online-Veranstaltung

Normalpreis

275,- EUR
zzgl. Mwst.

Frühbucherpreis (Aktiv bis 07.01.2026)

225,- EUR
zzgl. Mwst.

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Freitag

26.06.

2026

09:30 Uhr – 12:30 Uhr

Online-Veranstaltung

Frühbucherpreis (Aktiv bis 27.05.2026)

225,- EUR
zzgl. Mwst.

Normalpreis

275,- EUR
zzgl. Mwst.

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Freitag

09.10.

2026

09:30 Uhr – 12:30 Uhr

Online-Veranstaltung

Frühbucherpreis (Aktiv bis 09.09.2026)

225,- EUR
zzgl. Mwst.

Normalpreis

275,- EUR
zzgl. Mwst.

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Montag

14.12.

2026

09:30 Uhr – 12:30 Uhr

Online-Veranstaltung

Frühbucherpreis (Aktiv bis 14.11.2026)

225,- EUR
zzgl. Mwst.

Normalpreis

275,- EUR
zzgl. Mwst.

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Termine & Preise

Termine

6. Februar 2026

26. Juni 2026

9. Oktober 2026

14. Dezember 2026

Preise

Normalpreis

275,- EUR
zzgl. Mwst.

Frühbucherpreis

225,- EUR
zzgl. Mwst.