
Dr. Alexander Csaki
Fachanwalt für Vergaberecht, Partner, Bird & Bird LLP, München
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Dabei werden Mitarbeitende oder flexible Experten nicht direkt, sondern über spezialisierte Personaldienstleister für den öffentlichen Sektor beschafft. Im Fokus stehen sowohl festangestellte Mitarbeitende als auch Personallösungen für den Projekteinsatz. Die Beschaffung erfolgt unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des Vergaberechts.
Je nach Bedarf kommen unterschiedliche Verfahrensarten in Betracht, etwa klassische Vergaben, Open-House-Verfahren oder Rahmenvereinbarungen. Auch ein Pool aus mehreren Personaldienstleistern kann als Beschaffungsmodell genutzt werden, um bei Bedarf unkompliziert abrufen zu können. Die Wahl hängt von der Zielsetzung, dem Bedarf und der Ausgestaltung der Ausschreibung ab.
Der öffentliche Sektor steht unter dem Druck von Fachkräftemangel, demografischem Wandel und begrenzten Ressourcen. Hinzu kommen bürokratische Hürden, die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Fachkräfte erschweren. Personaldienstleister können helfen, den Personalbedarf flexibler und gezielter zu decken.
Es richtet sich an Personen aus Einkauf, Vergabestellen und Personalwesen, die mit Auftragsvergaben und Personalrekrutierung befasst sind. Relevant ist es insbesondere für öffentliche Auftraggeber, die Personalbedarf rechtssicher und praxisnah organisieren müssen. Auch für die Steuerung flexibler Personallösungen im Projekteinsatz ist das Thema geeignet.
Klassische Vergaben zielen auf die Auswahl eines Auftragnehmers in einem regulären Vergabeverfahren. Open-House-Modelle und Rahmenvereinbarungen bieten demgegenüber flexiblere Beschaffungswege, wobei Rahmenvereinbarungen mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden können. Welche Form am besten passt, hängt vom konkreten Bedarf und der gewünschten Abruflogik ab.
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