
Arbeitnehmerüberlassung im öffentlichen Sektor erfolgreich beschaffen
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Zielgruppe
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Frühbucherpreis (Aktiv bis 25.10.2026)
250,- EUR
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Normalpreis
275,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
24.11.2026 · 09:30 – 13:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
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Arbeitnehmerüberlassung im öffentlichen Sektor ist die Beschaffung externer Personalkapazitäten für zeitlich begrenzte Bedarfe wie Fachkräftemangel, Projektspitzen, Vertretungen oder kurzfristige Engpässe. Sie dient dazu, die Handlungsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber zu sichern. Dabei greifen arbeitsrechtliche und vergaberechtliche Anforderungen ineinander.
Eine rechtssichere Beschaffung setzt eine saubere Bedarfsermittlung, eine passende Markterkundung und ein Vergabeverfahren voraus, das auf die Leistung zugeschnitten ist. Hinzu kommen geeignete Vergabeunterlagen, nachvollziehbare Zuschlagskriterien und eine belastbare Vertragsgestaltung. Entscheidend ist, dass Bedarf, Markt, Recht und Umsetzung von Beginn an zusammen gedacht werden.
Die Abgrenzung ist wichtig, weil Arbeitnehmerüberlassung anderen rechtlichen Regeln unterliegt als Dienst- und Werkverträge. Für die Wahl der richtigen Vertragsart ist maßgeblich, ob Personal überlassen oder eine eigenständige Leistung geschuldet wird. Eine falsche Einordnung kann vergabe- und arbeitsrechtliche Risiken auslösen.
Geeignet ist das Thema für Vergabestellen, Beschaffungsämter, öffentliche Auftraggeber und Bedarfsträger mit temporärem Personalbedarf. Auch Juristinnen und Juristen, Vergabeverantwortliche sowie Projektverantwortliche, die Rahmenverträge oder Einzelabrufe vorbereiten oder steuern, gehören zur Zielgruppe. Grundkenntnisse im Vergaberecht sind hilfreich, vertiefte Kenntnisse im Arbeitnehmerüberlassungsrecht werden nicht vorausgesetzt.
Die Bedarfsermittlung klärt, welcher Personalbedarf tatsächlich besteht und in welchem Umfang er gedeckt werden soll. Die Markterkundung prüft anschließend, welche Leistungen am Markt verfügbar sind und wie diese marktgerecht beschafft werden können. Beide Schritte sind eng miteinander verbunden, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen im Vergabeverfahren.
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