
Daniel Nikolaides
Regierungsdirektor – Ass. Iur., Referatsleiter Zentraler Einkauf, Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 04.11.2026)
175,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
04.12.2026 · 10:00 – 11:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot in einem Vergabeverfahren abgeben. Sie wird im Vergaberecht unter bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen behandelt und ist grundsätzlich mit Einzelbietern vergleichbar, weist aber besondere Anforderungen auf. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Vorschriften des GWB, der VgV und der UVgO.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft setzt eine zulässige Struktur und eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung voraus. Dabei sind die Formen der Bietergemeinschaft, etwa vertikal oder horizontal, sowie die wettbewerbsrechtlichen Grenzen zu beachten. Fehler in der Gründung oder in der Erklärung können rechtliche Risiken auslösen.
Eine Bietergemeinschaft ist zulässig, wenn sie die vergaberechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben einhält. Entscheidend sind die Regelungen nach GWB, VgV und UVgO sowie die Frage, ob die Zusammenarbeit die zulässigen Grenzen des Wettbewerbs wahrt. Unzulässige oder fehlerhafte Zusammenschlüsse können zu Problemen im Vergabeverfahren führen.
Das Thema richtet sich an Mitarbeitende und Entscheidungsträger:innen im Beschaffungs- und Vergabewesen bei öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen. Ebenfalls angesprochen sind Mitarbeitende von Rechnungsprüfungsämtern. Relevant ist es für alle, die mit der Prüfung, Bildung oder Bewertung von Bietergemeinschaften befasst sind.
Vertikale und horizontale Bietergemeinschaften unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung und wirtschaftlichen Ausrichtung. Die Einordnung ist für die Zulässigkeit und die wettbewerbsrechtlichen Grenzen relevant. Welche Form im Einzelfall vorliegt, beeinflusst damit die rechtliche Bewertung der Zusammenarbeit.
Ihr Dozent

Daniel Nikolaides
Regierungsdirektor – Ass. Iur., Referatsleiter Zentraler Einkauf, Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Mehr zu Ihrem DozentenTermine
Preise
Der DVNW Beschaffungslehrgang ist Ihre Eintrittskarte in die Welt der praxisgerechten Beschaffung.
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!

Teamleiter Fortbildungen
Daniel Buschermöhle
T: +49 (0) 30 20 63 32 36
M: +49 (0) 170 22 45 767
daniel.buschermoehle@dvnw.de

Bleiben Sie informiert über neue Seminare, Kongresse und News zu der DVNW Akademie.