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Hintergrund

Will eine Einrichtung staatliche Fördermittel („Zuwendungen“) beantragen, muss sie genaue Kenntnis des Vergaberechts haben. Fehler führen hier in aller Regel zur Rückforderung der Fördermittel.
In diesem Seminar wird der Bezug von Zuwendungs- zum Vergaberecht hergestellt. Die TeilnehmerInnen dieses Seminars werden auf die Fallstricke des Vergaberechts hingewiesen und mit den wichtigsten Vorschriften des öffentlichen Auftragswesens vertraut gemacht.

Methodik

Das Seminar besteht aus einem Vortrag, der anhand von anschaulichen Praxisbeispielen den Bezug von Zuwendungs- zum Vergaberecht erläutert. Abschließend werden in Gruppenarbeit die wesentlichen Seminarinhalte umgesetzt und gefestigt.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Personen, die mit der Bewilligung (Zuwendungsgeber), Verwendung in Form von Auftragsvergaben für Liefer- und Dienstleistungen (Zuwendungsempfänger) oder Prüfung (Verwendungsnachweisprüfung, Rechnungsprüfung) öffentlicher Fördermittel betraut sind. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.

Seminarinhalte

Schwerpunkte

  •  Verpflichtung das Vergaberecht anzuwenden
  •  Übersicht über das anzuwendende Vergaberecht – Schwerpunkt Liefer- und Dienstleistungen mit Hinweisen auf die Bereiche „Bau“ und „freiberufliche Leistungen“
  •  Wertgrenzen für die Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht
  •  Vorstellung wichtiger Vordrucke
  •  Rechtsfolgen bei Vergabemängeln

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