Hintergrund
Das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt stellt öffentlichen Auftraggebern für Vergabeverfahren elektronisch Informationen über mögliche Ausschlussgründe von Bietern zur Verfügung. Seit dem 01.12.2021 sind Strafverfolgungsbehörden und Verwaltungsbehörden verpflichtet, der Registerbehörde Mitteilungen über eintragungspflichtige Sanktionsentscheidungen zu übermitteln. Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber haben seit dem 01.12.2021 die Möglichkeit, in Vergabeverfahren beim Wettbewerbsregister abzufragen. Die Abfrage über das Internet-Portal des Registers setzt eine Registrierung voraus. Seit dem 01.06.2022 wird die Abfrage für Auftraggeber ab bestimmten Auftragswerten Pflicht. Im Seminar werden rechtliche und praktische Fragen der Abfrage beim Wettbewerbsregister und der vorgelagerten Registrierung erläutert. Weitere Schwerpunkte der Veranstaltung sind der Eintragungsprozess und die Information der Unternehmen sowie die Möglichkeit der vorzeitigen Löschung von Eintragungen aus dem Register nach erfolgter Selbstreinigung.
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Fragenrunde. Ziel des Seminars ist die Klärung von praxisrelevanten Fragenstellungen, die sich aus dem Wirkbetrieb des neuen Wettbewerbsregisters ergeben. Dazu gehören auch notwendige Vorbereitungen für die Abfrage, insbesondere die schnelle Registrierung für die Nutzung des Internet-Portals der Registerbehörde.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Beschäftigte von Öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern und Unternehmensvertreter sowie alle weiteren interessierten Akteure.
Seminarinhalte
• Rechtliche Grundlagen des Registerbetriebs
• Eintragung und Information der Unternehmen
• Registrierung und Abfrage
• Löschung von Eintragungen, insbesondere vorzeitige Löschung von Eintragungen nach erfolgter Selbstreinigung
• Verhältnis zum Gewerbezentralregister

