Hintergrund
Zum 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze in Kraft getreten. Die kommunale Wärmeplanung beschreibt den langfristig und strategisch angelegten Prozess einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung einer Kommune. Der Wärmeplan ist das Ergebnis dieses Prozesses. Innerhalb dieses Planes werden Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre niedergelegt, um die erforderlichen Energieeinsparungen und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgung auf dem Weg zur Klimaneutralität zu realisieren. Neben den damit verbundenen städtebaulichen und öffentlich-rechtlichen Vorgaben werden – insbesondere im Falle der Eigenrealisierung – vergaberechtliche Fragen eine Rolle spielen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die Auswirkungen des Gesetzes für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze und stellt die rechtliche Struktur des Wärmeplanungsgesetzes und die daraus resultierenden vergaberechtlichen Möglichkeiten dar, die entsprechenden Leistungen zu beschaffen.
Ziel des Seminars ist die Aufarbeitung der mit der kommunalen Wärmeplanung verbundenen Pflichten sowie das Aufzeigen der vergaberechtlichen Möglichkeiten, sich diesen Pflichten zu stellen.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich in erster Linie an Kommunen, die sich mit kommunaler Wärmeplanung befassen bzw. zu befassen haben. Vergaberechtliche Grundkenntnis sind vorteilhaft, aber nicht zwingend.
Seminarinhalte
- Was ist kommunale Wärmeplanung und welche Pflichten ergeben sich für die Kommunen
- Exkurs: Energierechtliche, öffentlich-rechtliche und baurechtliche Einordnung
- Beschaffung notwendiger Leistungen
- Beraterleitungen (wirtschaftlich, rechtlich, technisch)
- Planungsleistungen
- Eigenrealisierung
- Tiefbauleistungen
- Materialbeschaffung
- Betreiber-Konzessionen

