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Hintergrund

Der Umgang mit Fördermitteln – nicht zuletzt im Rahmen der aktuellen EU-Förderperiode 2014-2020 (EFRE, ELER, ESF) – ist auch weiterhin an der Tagesordnung. Kaum ein größeres Projekt lässt sich ohne Zuwendung realisieren. Daneben steht die institutionelle Förderung, etwa im Forschungsbereich. Die Förderlandschaft ist vielseitig und bietet zusätzliche finanzielle Spielräume, aber auch Risiken, welche aus dem sog. „Zuwendungsvergaberecht“ als vergaberechtlicher Sondermaterie resultieren.

Bei ihren Auftragsvergaben haben Zuwendungsempfänger dem Zuwendungsgeber bzw. weiteren Prüfbehörden stets – sorgfältig dokumentiert – nachzuweisen, dass sie die ihnen zuwendungsrechtlich aufgegebene Vergabeauflage auch eingehalten haben. Ansonsten drohen schmerzliche Rückforderungsszenarien mit Sanktionen („Finanzkorrekturen“), welche frühzeitig vermieden werden können, um am Ende weder den Erfolg des Förderprojektes noch das eigene Haushaltsbudget nachhaltig zu gefährden.

Methodik

Ziel der Referenten ist es, den Teilnehmern*innen das notwendige „Rüstzeug“ an die Hand zu geben, um bei laufenden bzw. zukünftigen Förderungen in der täglichen Zuwendungs- und Vergabepraxis optimal aufgestellt zu sein, d.h. die Rückforderung von Fördermitteln durch den Zuwendungsgeber wegen Vergabeverstößen möglichst von Beginn an zu vermeiden.

Dabei werden die beiden Referenten im Dialog mit den Teilnehmern*innen auf ihre langjährigen, ganz persönlichen Erfahrungen im Zuwendungsvergaberecht zurückgreifen, d.h. einerseits die Sichtweise des Zuwendungsgebers (Pilarski) sowie andererseits diejenige des Zuwendungsempfängers (Dr. Jansen) darstellen, um den Teilnehmern*innen hierdurch ein möglichst ganzheitliches Bild rund um das Vergaberecht im Verlauf der Förderung zu vermitteln.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Personen, die im Rahmen geförderter Projekte und Institutionen mit der Organisation von Auftragsvergaben betraut sind. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten – müssen jedoch nicht zwingend – vorhanden sein.

Seminarinhalte

I. Einführung: Zuwendungsrecht

  • Begrifflichkeiten
  • Rechtsgrundlagen

II. „Zuwendungsvergaberecht“:
Zuwendungsrechtliche Verpflichtung zur Einhaltung des Vergaberechts

  • Rechtsgrundlagen
  • Fördervertrag
  • Förderbescheid
  • Nebenbestimmungen
  • Zuwendungsrechtsverhältnis / Abgrenzung zum öffentlichen Auftrag

III. Zuwendungsvergaberecht im Verlauf der Förderung

  1. Förderberatung
  2. Bewilligungsverfahren
    • Ablauf
      • VzM-Genehmigung
      • Förderfähigkeit
      • Förderwürdigkeit
      • Zuwendungsrecht
      • EU-Beihilfenrecht
      • Haushaltsrecht
      • Rechtliche Auswirkungen
  3. Mittelanforderungen
    • Ablauf
    • Rechtliche Auswirkungen
  4. Verwendungsnachweis und Rückforderung
    • Ablauf
    • Rechtliche Auswirkungen
      • „Abschließender“ Verwaltungsakt und §§ 48, 49 VwVfG als Rechtsgrundlagen der Rückforderung
      • „Vorläufiger“ Verwaltungsakt und Schlussbescheid
      • Erstattungsanspruch nach § 49a VwVfG
      • Zinsbescheid nach § 49a Abs. 3 VwVfG
      • Frist nach § 48 Abs. 4 VwVfG
      • Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit (Ermessenleitlinien, COCOF-Leitlinien, Härtefallregelung)

IV. Besonderheiten bei EU-Förderung

  • Kurzüberblick „EU-Förderregime“
  • EU-Beihilfenrecht
  • „effet utile“
  • „Binnenmarktrelevanz“ (Unterschwellenbereich)
  • Vertrauensschutz – Fristenregelung
  • Rechtsprechung (EuGH und nationale Gerichte)

V. Überblick: Die häufigsten Vergabefehler im Zuwendungsrechtsverhältnis
VI. Praktischer Umgang mit Zuwendungsgebern

  • Klassische „Fehler“ der Zuwendungsgeber bei Rückforderungen
  • Tipps und Angriffspunkte für Zuwendungsempfänger

VII. Rechtsschutz

  • Anhörungsverfahren
  • Widerspruchsverfahren
  • Verwaltungsgerichtliches Verfahren

VIII. Überblick: Das „neue“ Vergaberecht und aktuelle Rechtsprechnung (Fokus: Zuwendungsvergaberecht)

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