Hinweis: Aktuell gibt es noch keinen neuen Termin für dieses Seminar.

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Dieses Seminar wird nicht mehr angeboten.

Stattdessen können Sie gerne am Seminar „Effiziente Einrichtung und Führung von (zentralen) Vergabestellen“ teilnehmen.

Hintergrund

Die rechtssichere Beschaffung und Vergabe öffentlicher Bau-, Dienst- und Lieferleistungen erfordert ein umfangreiches rechtliches Wissen.

Zentrale Beschaffungs- und Vergabestellen können sowohl in der gleichen Behördenstruktur als auch für mehrere öffentliche Beschaffungsstellen zentral eingerichtet werden (vgl. dazu § 120 Abs. 4 GWB und § 4 VgV). Eine Bündelung der Sachbearbeitung gewährleistet eine rechtssichere und kosteneffiziente Beschaffung.

In der Praxis bieten sich in erster Line Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene an. Wobei sowohl eine gleichgeordnete als auch eine übergeordnete Kommune (z. B. Kreisverwaltung) als „Zentralstelle“ fungieren kann.

Dieses Seminar behandelt sowohl die „klassische“ zentrale Beschaffung als auch die „besondere“ zentrale Beschaffung nach § 120 Abs. 4 GWB, § 4 VgV, einschließlich der Abgrenzungsprobleme.

Der Schwerpunk an diesem Tag liegt bei der Einrichtung, dem Aufbau und der Aufgabengebiete zentraler Beschaffungsstellen, z.B.  der Abgrenzung von Zuständigkeiten und Schnittstellen zu den Bedarfsträgern, Dienstanweisungen sowie eventuellen (Nach-)Fragen bei der Personalbemessung.

Die Thematik des Online-Seminars wird anhand praktischer Beispiele und in Dialogform dargestellt. Die Diskussion und der Austausch mit den Teilnehmern ist ausdrücklich erwünscht.

Teilnehmerkreis

(Künftige) MitarbeiterInnen und LeiterInnen von Vergabe- und Beschaffungsstellen.

Grundkenntnisse des Vergaberechts sollten vorhanden sein.

Seminarinhalte

  • Einrichtung, Aufbau und Betrieb einer Zentralen Vergabestelle
  • Abgrenzung von Zuständigkeiten und Schnittstellen zu den Bedarfsträgern
  • Umgang mit Problemen bei der Personalbemessung
  • rechtsichere Beschaffung und Vergabe öffentlicher Bau-, Dienst- und Lieferleistungen
  • „Bündelung des Sachverstandes“ durch Zentralisierung von Beschaffungs- und Vergabetätigkeiten
  • wann bietet sich die Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle innerhalb der gleichen Behördenstruktur oder durch eigene Einheiten für unterschiedliche Körperschaften an (§ 120 Abs. 4 GWB und § 4 VGV)?
  • Abgrenzung zwischen „klassischer“ und „besonderer“ zentralen Beschaffung und Vergabe

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