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Hintergrund

Schnellere und einfachere Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Das Bundeskabinett hat es am 08.07. 2020 beschlossen:

Zur Beschleunigung investiver Maßnahmen sollen verbindliche Handlungsleitlinien eingeführt werden. Deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist für den 13.07.2020 vorgesehen. Damit werden die Inhalte am 14.07.2020 in Kraft treten.

Laut Pressemitteilung der Bundesregierung soll auch bei der EU-Kommission für weitere Erleichterungen im sog. „Oberschwellenvergaberecht“ geworben werden.

Seminarinhalte

  • Hintergrund der Vereinfachungen und Rechtsgrundlagen (Vorbild: Konjunkturpaket II, 2008/2009)
  • Wertgrenzen bei Bau- Liefer- und Dienstleistungen
  • Neue Regelungen beim Direktkauf
  • Transparenzpflichten (ex-ante)
  • Generelle Möglichkeiten zügiger nationaler/EU-Vergabeverfahren

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