Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Hintergrund
Anknüpfend an Teil I der Webinarreihe „Vergaberecht aus Bietersicht“ legt Teil II. den Fokus auf alle vergaberechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten von (privaten) Bieterunternehmen im Zusammenhang mit nationalen und europaweiten Vergabeverfahren bzw. den Ablauf und das „richtige“ Agieren von Bieterunternehmen in einem laufenden Vergabenachprüfungsverfahren, ob in der Rolle des Antragstellers oder des Beigeladenen. Hierdurch soll eine „Angebotslücke“ in dem mittlerweile reichen und vielfältigen vergaberechtlichen Seminarbereich geschlossen werden, welches selten dezidiert die Interessen und Bedürfnisse von (privaten) Bieterunternehmen in den Blick nimmt, was angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens für eine Vielzahl an Unternehmensbranchen verwundert.
Die Inhalte des zweiteiligen Webinars, deren Teil I. und II. zwar chronologisch aufeinander aufbauen, jedoch je nach individuellem Kenntnisstand und Bedürfnissen der TeilnehmerInnen sehr gut auch getrennt voneinander gebucht werden können, werden anhand realistischer Problemstellungen vermittelt, mit welchen Bieterunternehmen im Laufe eines Vergabeverfahrens regelmäßig konfrontiert sind. Die TeilnehmerInnen sollen zum einen der richtige Umgang mit festgestellten Vergaberechtsverstößen in Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen, Bieterfragen, Rügen, Nachforderungen, (Preis-)aufklärungsverlangen und Vorabinformationsschreiben geschult werden. Zum anderen will das Webinar „Vergaberecht aus Bietersicht“ den Bieterunternehmen Grundlagen dahingehend vermitteln, um zu erkennen, wann, wie und unter welchen Voraussetzungen eine drohende, vergaberechtswidrige Zuschlagserteilung an einen Mitbewerber erfolgsversprechend verhindert werden kann und auch sollte, wann aber auch nicht. Dabei soll ausdrücklich auch auf die Lage sowie die Handlungsmöglichkeiten des für die Zuschlagserteilung vorgesehenen Bieterunternehmens eingegangen werden, die sich oft unvermittelt als Beigeladene in einem Vergabenachprüfungsverfahren wiederfinden.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Bieterunternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen (wollen), sowie an diese beratende RechtsanwältInnen und FachanwältInnen für Vergaberecht (Fortbildungsnachweis), aber auch sonstige interessierte HörerInnen.
Seminarinhalte
Von der Mitteilung der Wertungsentscheidung bis zur Zuschlagsentscheidung:
- Basics zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz im Ober- und Unterschwellenvergabebereich
- Was ist im Falle eines Angebotsausschlusses zu tun?
- Umgang mit Nachforderungen und Aufklärungsverlangen
- Bedeutung und Relevanz der Vorabinformationsschreiben nach § 134 GWB
- Einleitung, Ablauf und Beendigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens sowohl aus der Perspektive eines antragstellenden Bieterunternehmens als auch eines beigeladenen Unternehmens
Anmeldung
Das Seminar wird über die technische Lösung von edudip durchgeführt.
Technische Voraussetzungen:
- Zur Teilnahme benötigen Sie ein Desktop-PC, Laptop oder ein anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet).
- Webkameras sind nur erforderlich, wenn Sie sich aktiv durch Ton- und Bildbeiträge beteiligen möchten. Eine Chatfunktion für Fragen und Diskussionen steht allen Teilnehmer:innen zur Verfügung
- Der Online-Dienst von edudip ist webbasiert, wird über einen Browser aufgerufen und ausgeführt. Programmdownloads und- installationen sind nicht erforderlich
- Uneingeschränkt funktionieren die neuesten Browser von Firefox und Chrome.
- Für eine optimale Nutzung empfiehlt sich eine 6000 LAN-Verbindung mit 6 Mbit/sec, Windows 8 oder neuer, MacOS ab Sierre 10.12, ein Dual-Core-Prozessor mit 4 GB RAM
- Ältere Betriebssysteme oder Browserversionen unterliegen Einschränkungen
Eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen finden Sie hier.
Seminarablauf:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Dies können Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO einreichen.




