Hintergrund
Öffentliche Auftraggeber und Bieter sind seit dem 18. April 2016 mit dem vollständig neuen Vergaberecht konfrontiert, das die VOF in die neu gefasste Vergabeverordnung (VgV) integriert hat. Das neue Vergaberecht bringt eine Vielzahl von Neuerungen mit sich, deren Kenntnis zwingend erforderlich ist, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zur Stolperfalle werden, sondern Gestaltungsspielräume eröffnen.
Am grundlegenden Bedürfnis der Praxis hat sich jedoch nichts geändert: Für eine nachhaltige Akzeptanz öffentlicher Infrastruktur und öffentlicher Immobilien ist die Qualität der zugrundeliegenden Planung von zentraler Bedeutung. Eine vorausschauende Gestaltung von Strukturen, Verfahren und Verträgen kann Risiken bei der Vergabe von Planungsleistungen minimieren. Dann eröffnen sich für öffentliche Auftraggeber strategische Spielräume bei der Auswahl des passenden Planungsbüros. Für die anbietenden Planungsbüros ist eine Kenntnis der neuen rechtlichen Bestimmungen ebenfalls unabdingbar, um sich rechtssicher an öffentlichen Auftragsvergaben zu beteiligen.
Methodik
Workshop mit Vortrag durch zwei Referenten. Die Thematik wird anhand praktischer Beispiele und in Dialogform dargestellt. Die Diskussion und der Austausch mit den Teilnehmern ist ausdrücklich erwünscht.
Teilnehmerkreis
Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen, die mit der Beschaffung von freiberuflichen Leistungen und Planungsleistungen befasst sind.
Das Seminar richtet sich an Einsteiger bis hin zu erfahrenen Teilnehmern.
Seminarinhalte
Neue Systematik durch das neue Vergaberecht 2016
Wesentliche Änderungen durch das neue Vergaberecht 2016
Gesamthafte Vergabe von Planungs- und Bauleistungen
Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- Zugang zum Verhandlungsverfahren für freiberufliche Leistungen
- Schwellenwertberechnung bei Planungsleistungen
- Pflicht zur Losaufteilung
- Wettbewerblicher Dialog auch für Planungsleistungen
- Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
- Bedarfsbestimmung und Anforderungen des Auftraggebers an die zu vergebende Leistung
- Definition des Leistungsgegenstands
- Umsetzung im Vergabeverfahren
- Aufgabenbeschreibung
Teilnahmewettbewerb
- Neuerungen bei den Eignungskriterien
- Eignungsnachweis durch die EEE
- „Erfahrung“ im neuen Kontext
- Eignungs- oder Zuschlagskriterium
- Kriterien für die Bewerberauswahl
- Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen
Verhandlungsverfahren
- Gestaltungsmöglichkeiten bei Wahl und Gewichtung der Bewertungsmaßstäbe für die Qualität der Leistung
- Verbot der Vermischung von Auswahl- und Zuschlagskriterien
- Bestimmung der Zuschlagskriterien
- Einbeziehen von sozialen und ökologischen Kriterien
- Wertungsmethodik
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bei Planungsleistungen
Taktische und strategische Überlegungen
- Gestaltungs- und Ermessensspielräume
- Kommunikation im Vergabeverfahren
- Rechte und Pflichten der Beteiligten
- Umgang mit Bieterfragen und -rügen
Anmeldung
Um für alle Teilnehmer den optimalen Nutzen zu gewährleisten, ist diese Veranstaltung teilnehmerbegrenzt. Durch eine zeitige Anmeldung sichern Sie sich somit Ihren Teilnehmerplatz.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung, Getränke und das Mittagessen.
Sie erhalten zudem ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).
„hohe Praxisnähe“
„sehr guter Referent“
„viel Raum für Diskussionen und eigene Fragen“





