Hintergrund
Das novellierte Vergaberecht sieht eine fortlaufende Dokumentation des Vergabeverfahrens und die Fertigung eines Vergabevermerks mit bestimmten Mindestanforderungen vor. Eine fehlende Dokumentation bzw. ein unzureichender Vergabevermerk kann zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führen.
Zudem erhält der Antragsteller in einem Nachprüfungsverfahren Einsicht in den Vergabevermerk, soweit hiervon nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Der Erfolg eines Nachprüfungsverfahrens kann allein von der ordnungsgemäßen Dokumentation und der Erstellung des Vergabevermerks abhängen. Dargestellt werden in diesem Seminar vor allem die Anforderungen an eine Dokumentation und an das Management während des Vergabeverfahrens sowie deren Auswirkungen auf die vergaberechtliche Nachprüfung vor der Vergabekammer.
Methodik
Workshop mit Vortrag durch zwei Referenten. Die Thematik wird anhand praktischer Beispiele und in Dialogform dargestellt. Die Diskussion und der Austausch mit den Teilnehmern ist ausdrücklich erwünscht.
Teilnehmerkreis
Vor allem Bedienstete von Vergabestellen, jedoch auch Vertreter von Bieterseite und Mitarbeiter aus dem Zuwendungsbereich.
Grundkenntnisse des Vergaberechts sind vorteilhaft.
Seminarinhalte
- Dokumentation des Vergabeverfahrens: Anforderungen und Bedeutung des Vergabevermerks
- Interne Prozessgestaltung und Organisation auf Auftraggeber Seite: Notwendigkeit der Implementierung von Vergabemanagementsystemen
- Akteneinsichtsrechte während und außerhalb eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens
- Ablauf und Verhalten der Vergabestelle bei Rügen und vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren
- Rechtsmittelfristen
- Informationspflichten der Vergabestelle




