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Seminarinhalte

Der Transparenzgrundsatz gebietet es, dass das gesamte Vergabeverfahren vom öffentlichen Auftraggeber so festgehalten werden muss, dass die von ihm getroffenen wesentlichen Überlegungen, Verfahrensschritte, und Entscheidungen sowie deren Begründungen nachvollzogen werden können. Doch was genau muss wie dokumentiert werden? Worin unterscheiden sich die Vorgaben „Dokumentation“ und „Vergabevermerk“? Wie umfangreich muss die Dokumentation aussehen? Kann eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation auch nachträglich noch nachgeholt oder ergänzt werden?

Das Seminar beschäftigt sich mit genau diesen Fragen und bietet mittels vieler praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung Antworten und eine tragfähige Beurteilungsgrundlage für Beschaffende, welche Pflichten auf ihn im Rahmen der Dokumentationsanforderungen konkret auf sie zukommen.

Das Seminar gibt einen Überblick über die vergaberechtlichen Regelungen rund um das Thema „Dokumentation“. Dabei wird Wert auf eine intensive Einbeziehung der Teilnehmenden durch Fragen und Diskussionsbeiträge gelegt – eine Veranstaltung vom Praktiker für Praktizierende.

Agenda

  • Anforderungen und Bedeutung der Dokumentation
  • vergaberechtliche Regelungen und Grundsätze
    • Dokumentation und Vergabevermerk
  • Dokumentationsfehler und ihre Folgen
  • Heilbarkeit von Dokumentationsmängeln?
  • praktische Beispielsfälle aus der Rechtsprechung

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge betraut sind, und/oder alle diejenigen, die sich über diese Thematik umfassend informieren wollen.

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