Hintergrund
PCB-Verdacht in örtlichem Unternehmen – Masern-Ausbruch im städtischen Kindergarten – Tierschützer entdecken vernachlässigte Tiere – Journalisten fordern Zutritt zu Flüchtlingsunterkünften – täglich gibt es in der öffentlichen Verwaltung neue Themenfelder, bei denen die Interessen der zuständigen Behörde und die Interessen der Medien unter einen Hut gebracht werden wollen.
Behörden haben mittels guter Medienarbeit die Chance, amtliche Inhalte bewusst zu kommunizieren, eigene Schwerpunkte zu setzen, Botschaften zu transportieren und um Verständnis zu werben. Und Journalisten schätzen Amtspersonen als Themenspender, Informanten und Experten. Eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Behörden und Medien ist also für alle Beteiligten und nicht zuletzt auch für die Bürger ein Gewinn. In der Praxis fühlen sich Behördenmitarbeiter von Medienanfragen allerdings häufig überrumpelt und Medienvertreter sind genervt von „mauernden“ Behörden und langen Reaktionszeiten.
Oft bestehen hier auf beiden Seiten Unsicherheiten auf verschiedensten Ebenen:
Was dürfen die Medien und was dürfen sie nicht? Was ist eine Tatsachenbehauptung und was eine Meinungsäußerung? Was genau beinhaltet die journalistische Sorgfaltspflicht? Wie weit reicht der Auskunftsanspruch der Medien und wo verlaufen die Grenzen? Muss sich ein Behördenmitarbeiter fotografieren lassen / ein Interview oder O-Töne geben? Wie schnell muss überhaupt eine behördliche Auskunft erteilt werden?
All diese Streitfragen lassen sich mit dem aktuellen medienrechtlichen Fachwissen beantworten. Medienrechtliches Fachwissen bietet ist also reaktiv die Möglichkeit, Streitfragen aufzulösen und im besten Falle präventiv, dass solche erst gar nicht mehr entstehen.
Sehr informativ und kurzweilig werden alle wichtigen Zusammenhänge anhand relevanter Praxisbeispiele erläutert. Komplizierte Sachverhalte werden anschaulich und übersichtlich erklärt.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an alle Fach- und Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung mit Medienkontakt.
Seminarinhalte
- Was dürfen die Medien und was dürfen sie nicht?
- Abgrenzung Tatsachenbehauptung/Meinungsäußerung
- Rechte und Pflichten der Journalisten – Die journalistische Sorgfaltspflicht
- Inhalt, Umfang und Grenzen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs
- Auskunftsberechtigte: Wer ist eigentlich „Presse“?
- Wie weit reicht der Anspruch auf Auskunft?
- Haben die Medien einen Anspruch auf Interviews, Fotos oder O-Töne? – Vom Behördenleiter, Abteilungsleiter, Pressesprecher oder Sachbearbeiter?
- Interviewvertrag, Autorisierungsvorbehalt, Sperrvermerk
- Wie schnell muss ich als behördlicher Mitarbeiter überhaupt auf Medienanfragen reagieren?
- Auskunftsverweigerungsgründe




