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Hintergrund

Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber haben oftmals ein Interesse daran, Ihren (komplexen) Beschaffungsbedarf nicht in Lose aufzuteilen, sondern diesen mittels einer Gesamtvergabe zu decken. Wenn die Voraussetzungen für eine Gesamtvergabe nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB aber nicht vorliegen, könnte dem vorgenannten Interesse von (Sektoren-)Auftraggebern dennoch dadurch Rechnung getragen werden, dass die Abgabe eines Angebots für eine Kombination von Losen zugelassen wird. Ist ein Angebot für die Loskombination das wirtschaftlichste und erfolgt darauf der Zuschlag, wird der Bedarf des (Sektoren-)Auftraggebers jedenfalls im Ergebnis durch eine vergaberechtlich zulässige gesamthafte Vergabe erfüllt, obwohl die Voraussetzungen für eine Gesamtvergabe nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB nicht vorliegen.

In der vergaberechtlichen Rechtsprechung ist das Thema bislang nur vereinzelt behandelt worden (wie etwa OLG Düsseldorf, NZBau 2018, 548 – „Cannabislieferung II“). Welche vergaberechtlich zulässigen Gestaltungsspielräume (Sektoren-)Auftraggeber beim Design von Vergaben insoweit haben, ist größtenteils nicht eindeutig und diskussionswürdig.

Das Ziel dieses Seminars ist es, neben einem grundlegenden Überblick zur Rechtslage über die Entwicklungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung diesem Thema zu informieren. Durch Hinweise und Beispiele aus der Vergabepraxis sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Beschaffungen praxistauglich und zugleich rechtssicher durchgeführt werden können. Die seit der letzten großen Vergaberechtsreform im Jahr 2016 neu kodifizierte Möglichkeit zur „Loskombination“ könnte dabei in vielen Beschaffungen eine Lösung darstellen, um vergaberechtliche Risiken, die bei einer Gesamtvergabe entstehen, zu vermeiden.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich vor allem an Vergabepraktiker in Vergabestellen und Einkaufs- sowie Rechtsabteilungen von öffentlichen Auftraggebern und ferner ebenfalls an Wirtschaftsteilnehmer, die sich an öffentlichen Auftragsvergaben beteiligen sowie Berater von (Sektoren-)Auftraggebern und Wirtschaftsteilnehmern. Das Seminar setzt Vorkenntnisse im Vergaberecht und Erfahrungen in der Vergabe öffentlicher Aufträge voraus.

Das Seminar ist ferner für die Fachbereiche beziehungsweise Bedarfsträger bei (Sektoren-)Auftraggebern interessant, da die vergaberechtlichen Rahmen­bedingungen zum Thema Los- und Gesamtvergabe sowie Loskombinationen Einfluss darauf haben, wie die benötigten Leistungen „zugeschnitten“ werden können.

Seminarinhalte

1. Rechtsgrundlage für die Vergabe einer Loskombination: Was haben die Normgeber geregelt, was nicht?

2. Gestaltungsvarianten und Beispiele von Loskombinationen: Die Vielfalt der Kombinationsmöglichkeiten!

3. Terminologie: Ein verständliches „Wording“ für Transparenz und Akzeptanz!

4. Vor- und Nachteile einer Loskombination: Loskombinationen als „goldener Weg“ zwischen Los- und Gesamtvergabe?

5. Einzelheiten zur Konzeption von Vergaben mit Loskombinationen, unter anderem:

  • Einordnung der Loskombination im Verhältnis zu Einzellosen: Loskombination im Sinne von u.a. § 30 VgV als Gesamtvergabe im Sinne des § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB oder nur eine formale „Verklammerung“ von Fach- und/oder Teillosen?
  • Welche sinnvollen Ausgestaltungsvarianten (vor allem für die leistungsbezogene Vergabephase beim Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) sind denkbar?
  • Ist beim Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ein eigener Teilnahmeantrag für die Bewerbung auf eine Kombination von Losen erforderlich?
  • Ist die Angebotsabgabe nur auf eine Loskombination möglich, ohne daneben auch ein Angebot für jedes von der Loskombination erfasste Einzellos abgeben zu müssen?
  • Müssen die Zuschlagskriterien für die Einzellose und das Kombinationslos, das aus den Einzellosen besteht, identisch sein?
  • Welche vergaberechtlichen Anforderungen bestehen beim Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Angeboten auf Einzellose mit Angeboten für eine Kombination von Losen?

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