Hintergrund
Im Juli 2021 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verkündet worden. Es gilt ab 1. Januar 2023 für alle unternehmerisch tätigen Rechtspersonen, die konzernweit mindestens 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen; ab 2024 sind dann auch Rechtspersonen ab 1.000 Arbeitnehmer erfasst. Das Gesetz gilt rechtsformunabhängig. Damit können auch öffentliche Auftraggeber (einschließlich Körperschaften, Anstalten) und öffentliche Unternehmen unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen.
Das LkSG verpflichtet die Gesetzesadressaten dazu, im Rahmen des Einkaufs bestimmte umwelt- und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Das kann gerade für öffentliche Auftraggeber eine besondere Herausforderung darstellen, da diese bei ihrer Beschaffung zusätzlich auch noch die vergabeverfahrensrechtlichen Vorgaben beachten müssen. Die zahlreichen Pflichten des LkSG müssen somit sinnvoll in den öffentlichen Einkauf implementiert werden. Dabei ist mit Augenmaß vorzugehen, damit der Bieterkreis nicht mehr als nötig eingeschränkt wird. Öffentliche Auftraggeber stehen bei ihrer Beschaffung ohnehin schon seit Jahren vor dem Problem, dass sie es häufig nicht schaffen, ausreichend Interessenten für eine Teilnahme an ihren Vergabeverfahren zu gewinnen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und erläutert die Herausforderungen für öffentliche Auftraggeber. Der vergaberechtliche Instrumentenkasten zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten wird ebenso dargestellt, wie die Rechtsfolgen (Bußgelder!) bei Missachtung des Gesetzes.
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, die Anforderungen des neuen Lieferkettenrechts in ihre Einkaufsverfahren zu integrieren.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Einkäufer, Compliance-Verantwortliche, Juristen und allgemein Personen, die mit der Organisation von Auftragsvergaben betraut sind. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sind hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.
Seminarinhalte
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Geschützte Rechtspositionen des LkSG
- Sorgfaltspflichten und Sorgfaltsanforderungen innerhalb der Lieferkette
- Die einzelnen Sorgfaltspflichten
- Risikomanagement und Risikoanalyse
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Dokumentations- und Berichtspflichten
- Anforderungen an die Vertragsgestaltung
- Bedeutung eines Supplier Code of Conduct
- Folgen bei Verstößen gegen das Gesetz
- Ausblick: EU-Lieferkettengesetz




