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Das Thema Nachhaltigkeit ist in der öffentlichen Beschaffung für Bauvorhaben noch nicht ausreichend angekommen. Die öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Klimaschutz auch in der Beschaffung von Bauleistungen zu berücksichtigen. Dieser Pflicht wird sie bislang nicht ausreichend gerecht.

Dabei ist klar, dass die Möglichkeit zur Treibhausgasreduktion in der Planung und Beschaffung berücksichtigt werden muss (ausdrücklich: § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz). Viele Lösungsansätze sind bereits vorhanden, werden aber nicht ausreichend genutzt. Treibhausgasemissionen können im Bau reduziert werden durch die Optimierung von Baumaterialien, Bauweisen, Gebäudetechnik, Baumaschinen, Transporte und Bauprozesse. Der Bundesrechnungshof hat schon 2022 formuliert, dass die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele höhere Investitionen rechtfertigen kann. Das magische Dreieck optimierter Kosten, Zeit und Qualität wird durch Klimaschutz also zum Viereck.

Das Seminar gibt einen Überblick über die Grundsätze der nachhaltigen und insbesondere klimaverträglichen Beschaffung für Bauvorhaben, schafft die notwendigen Wissensgrundlagen aus rechtlicher Perspektive und stellt Wertungsmodelle zur Beschaffung klimaverträglicher Bauwerke und deren Ausgestaltung im Beschaffungsprozess vor.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Personen, die mit der Beschaffung von Leistungen für öffentliche Bauvorhaben befasst sind. Grundkenntnisse im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.

Seminarinhalte

In dem Seminar wird es um nachhaltige Beschaffung für Bauvorhaben mit einem Schwerpunkt auf Beschaffung klimaverträglicher Bauwerke (Treibhausgasreduktion) gehen. Folgende Themen werden behandelt:

  • Grundsätze der nachhaltigen Beschaffung für Bauvorhaben
  • Ansatzpunkte für eine nachhaltige Beschaffung für Bauvorhaben im Lebenszyklus eines Bauwerks
  • Erläuterung relevanter Begriffe (Lebenszyklusbetrachtung, Ökobilanzierung, EPD & Co.)
  • Vorstellung Wertungsmodell „Beschaffung klimaverträglicher Bauwerke mit einem Schattenpreis für CO2e-Emissionen“
  • Auswirkungen auf die Gestaltung der Vergabeprozesse
  • Vorstellung Wertungsmodell „Treibhausgasreduktion während der Errichtungsphase“

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