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Hintergrund

Nach wie vor steht die öffentliche Hand vor erheblichen Herausforderungen zur Erfüllung von Aufgaben. Vielfach stehen öffentlichen Stellen kaum ausreichende personelle Ressourcen zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung und die Deckung von Bedarfen stellt sich aufgrund der aktuellen Marktsituation sehr schwierig dar. Ein Lösungsansatz ist die Kooperation von mehreren öffentlichen Stellen, um Bedarfe zu bündeln und Aufgaben gemeinsam wahrnehmen zu können. Solche Kooperationen können sowohl durch Gründung von Unternehmen oder aber auch auf vertraglicher Grundlage begründet werden.

Allerdings sind solche öffentlich-öffentlichen Kooperationen lediglich unter den engen Voraussetzungen vergaberechtsfrei möglich. Die Regelung des § 108 GWB ist seit seiner Einführung im Rahmen der Vergaberechtsmodernisierung im Jahre 2016 vielfach durch vergaberechtliche Entscheidungen konkretisiert worden. Nicht zuletzt der EuGH hat in den letzten Jahren verschiedene Entscheidungen getroffen und die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Anwendungsbereich des Vergaberechts konkretisiert.

Methodik

In dem Seminar erhalten interessierte Teilnehmer einen Überblick über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten von Kooperationen und praxistypische Konstellationen. Die einzelnen vergaberechtlichen Voraussetzungen für vergaberechtsfreie interkommunale Kooperationen und Inhousevergaben werden im Detail erläutert und dabei die relevante Rechtsprechung analysiert. Dabei wird insbesondere vermittelt, welche rechtlichen Leitlinien bei der Ausgestaltung zu beachten sind. Den Teilnehmern soll auf diese Weise ein erster „Leitfaden“ zur Umsetzung an die Hand gegeben werden.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Vertreter der öffentlichen Hand auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die mit der Umsetzung von Kooperationsvorhaben betraut sind oder die Möglichkeit einer Kooperation mit anderen Verwaltungsträgern in Erwägung ziehen sowie Vertreter aus dem Beteiligungsmanagement von öffentlichen Unternehmen wie z.B. Stadtwerken etc.

Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.

Seminarinhalte

  1. Eingehung von Kooperationen in der Praxis
    1. Bündelung von Bedarfen und Durchführung von Auftragsvergaben
    2. Gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben
    3. Ausgründung von Geschäftsbereichen in Beteiligungsstrukturen
  2. Formen der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft
    1. Kooperation durch Organisationsausgestaltung
    2. Vertragliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit
  3. Anforderungen an ausschreibungsfreie Strukturierung
    1. Systematik des Ausnahmetatbestands des § 108 GWB
      1. Art der Aufgabe
      2. Kontrollkriterium
      3. Wesentlichkeitskriterium
      4. Beteiligung Privater
    2. Konkrete Voraussetzungen für öffentlich-öffentliche Kooperationen
      1. Inhousevergabe
      2. Interkommunale Zusammenarbeit
  4. Ausblick

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