Hintergrund
Mit den im April 2016 in Kraft getretenen neuen Vergaberechtsvorschriften wurden erstmals die Voraussetzungen für Inhouse-Vergaben und horizontale Kooperationen ausdrücklich kodifiziert, die zuvor von der Rechtsprechung entwickelt worden waren. Die nun existierenden Regelungen bedeuten einen großen Schritt in Richtung Rechtssicherheit bei öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeiten, dennoch verbleiben auch weiterhin offene Fragen. Diese werden gemeinsam mit den Teilnehmern des Seminars diskutiert und Lösungsansätze besprochen.
Methodik
Workshop mit Vortrag durch zwei Referenten. Die Thematik wird anhand praktischer Beispiele und in Dialogform dargestellt. Die Diskussion und der Austausch mit den Teilnehmern ist ausdrücklich erwünscht.
Teilnehmerkreis
Beschaffer von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, Mitarbeiter von öffentlichen Unternehmen und privaten Unternehmen, die im Wettbewerb mit öffentlichen Unternehmen stehen.
Vorkenntnisse im Vergaberecht sind erforderlich.
Seminarinhalte
Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für Inhouse Vergaben
- Rechtsgrundlagen und Hintergrund
- Kurzer Überblick über verschiedene Inhouse-Konstellationen
- Die klassische Inhouse Vergabe
- Die Inhouse Vergabe von der Großmutter an die Enkelin
- Die inverse Inhouse Vergabe oder Bottom-Up-Vergabe
- Die horizontale Inhouse Vergabe (Schwester an Schwester)
- Die Inhouse Vergabe bei gemeinsamer Kontrolle
- Kombination der dargestellten Konstellationen
Inhouse Vergaben in der Praxis (Beispiele)
Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte bei der Inhouse-Vergabe an:
- Kommunale Eigenbetriebe
- Anstalten des öffentlichen Rechts
Praxis-Übungen/Diskussion/Fragen
Horizontale Kooperationen
- Rechtsgrundlagen und Hintergrund
- Voraussetzungen für eine horizontale Kooperation
Horizontale Kooperationen in der Praxis Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte Kommunaler Kooperationen
- Daseinsvorsorge
- Informationstechnik
Besonderheiten für Sektorenauftraggeber
- Vergabe an verbundene Unternehmen, § 138 GWB
- Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen, § 139 GWB
- Praxis-Übungen/Diskussionen/Fragen/Feedback




