Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Hintergrund
Damit die deutsche Verwaltung trotz strenger Regularien mit ihrer Digitalisierung voranschreiten kann, braucht sie Cloud Services, die den besonderen Anforderungen des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an IT-Sicherheit, Datenschutz und Geheimschutz gerecht werden.
Das erste Projekt, das sich im BSI-Prüfverfahren befindet, ist die Delos Cloud. Die Betreibergesellschaft wird die erste souveräne Hyperscale-Cloud-Plattform für die öffentliche Verwaltung in Deutschland bereitstellen. Die auf Microsoft Azure basierende Plattform umfasst dabei insbesondere die neuesten Kollaborations-Tools und Produktivitätslösungen von Microsoft 365. Spätestens 2025 wird sie verfügbar sein und der deutschen Verwaltung Zugang zu der Innovationskraft und Entwicklungs-geschwindigkeit der Cloud geben.
Um die Potenziale der Cloud nutzen zu können, müssen Behörden und ihre Vergabestellen sich jetzt schon mit der neuen Technologie vertraut machen. Denn die Beschaffung und Implementierung von Cloud-Technologie birgt viele Neuerungen für Behörden.
Was müssen öffentliche Auftraggeber heute wissen, um morgen fit für die souveräne Cloud zu sein?
Das Seminar gibt einen Überblick über die souveräne Cloud-Plattform von Delos Cloud und die nun notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen für Behörden bis zur Verfügbarkeit der souveränen Cloud. Insbesondere wird aufgezeigt, welche Vorbereitungsmaßnahmen heute schon beschafft werden können und welche bevorstehenden Besonderheiten die Cloud-Plattform für die öffentliche Vergabe mit sich bringt.
Ziel des Seminars ist die Vermittlung eines Grundverständnisses für die Besonderheiten von souveräner Cloud-Technologie im Kontext der öffentlichen Vergabe sowie ein Einblick in erste Vertragskonstrukte und Beschaffungsoptionen für den öffentlichen Sektor.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an alle Personen öffentlicher Auftraggeber, die sich über die Entwicklungen und Besonderheiten der souveränen Cloud-Plattform informieren möchten. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sind von Vorteil. Vorkenntnisse über Cloud-Technologie sind nicht nötig.
Seminarinhalte
Überblick über die souveräne Cloud
- Was verbirgt sich hinter der souveränen Cloud?
- Wie wird die souveräne Cloud an die öffentliche Hand ausgebracht?
Vorbereitung auf die souveräne Cloud
- Wie kann die öffentliche Verwaltung sich heute auf die souveräne Cloud vorbereiten?
- Welche Vorbereitungsmaßnahmen können heute schon durchgeführt werden?
Ausblick auf die Beschaffung der souveränen Cloud
- Welche Besonderheiten wird die souveräne Cloud im Kontext der öffentlichen Vergabe mit sich bringen?
- Wie sehen erste Vertragskonstrukte und Beschaffungsoptionen für den öffentlichen Sektor aus?
Anmeldung
Das Seminar wird über die technische Lösung von edudip durchgeführt.
Technische Voraussetzungen:
- Zur Teilnahme benötigen Sie ein Desktop-PC, Laptop oder ein anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet).
- Webkameras sind nur erforderlich, wenn Sie sich aktiv durch Ton- und Bildbeiträge beteiligen möchten. Eine Chatfunktion für Fragen und Diskussionen steht allen Teilnehmer:innen zur Verfügung
- Der Online-Dienst von edudip ist webbasiert, wird über einen Browser aufgerufen und ausgeführt. Programmdownloads und- installationen sind nicht erforderlich
- Uneingeschränkt funktionieren die neuesten Browser von Firefox und Chrome.
- Für eine optimale Nutzung empfiehlt sich eine 6000 LAN-Verbindung mit 6 Mbit/sec, Windows 8 oder neuer, MacOS ab Sierre 10.12, ein Dual-Core-Prozessor mit 4 GB RAM
- Ältere Betriebssysteme oder Browserversionen unterliegen Einschränkungen
Eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen finden Sie hier.
Seminarablauf:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Dies können Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO einreichen.




