
Dr. Mario Kreutzer
Fachanwalt für Vergaberecht, Senior Associate, Bird & Bird LLP, Düsseldorf
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Bei der Beschaffung von KI-Systemen sind insbesondere der EU AI Act und die DSGVO zu beachten. Die regulatorischen Vorgaben wirken sich auf die Bedarfsanalyse, die Leistungsbeschreibung, das Vergabeverfahren und die Vertragsgestaltung aus. KI-Beschaffung ist damit keine gewöhnliche IT-Beschaffung, sondern erfordert eine deutlich genauere Konzeption.
Beim Einkauf eines vorhandenen KI-Systems steht die Integration eines am Markt verfügbaren Standard-Systems in bestehende Prozesse im Vordergrund. Bei einer Entwicklungsleistung geht es dagegen um die Erstellung eines neuen KI-Systems anhand eigener Use Cases, häufig mit zusätzlichem Trainingsaufwand. Dadurch ändern sich Anforderungen an Vergabe, Leistungsbeschreibung und Vertragsmodell.
Der EU AI Act und die DSGVO setzen rechtliche Rahmenbedingungen für Einsatz, Betrieb und Nutzung von KI-Systemen. Diese Vorgaben können sich auf Pflichten, Verantwortlichkeiten, Dokumentation und die zulässige Nutzung von Daten auswirken. Deshalb müssen Vertragswerk und Leistungsbeschreibung darauf abgestimmt werden.
Relevant ist es für alle Beteiligten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Dazu gehören Mitarbeitende aus Vergabestelle, Einkauf und Rechtsabteilung auf Seiten öffentlicher Auftraggeber sowie Mitarbeitende aus Vertrieb und Rechtsabteilung auf Seiten der Bieter. Auch die praktische Beschaffungsvorbereitung und Vertragsprüfung sind davon betroffen.
KI-Beschaffung ist komplexer, weil neben den vergaberechtlichen Anforderungen auch regulatorische Vorgaben wie EU AI Act und DSGVO zu berücksichtigen sind. Zudem spielen Use Cases, Trainingsbedarf, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Wahl eines passenden EVB-IT Vertragsmodells eine größere Rolle. Dadurch steigen die Anforderungen an Bedarfsanalyse und Vertragskonzeption deutlich.
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Dr. Mario Kreutzer
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