
Kurze Innovationszyklen erfordern eine besondere Kenntnis vergaberechtlicher und vertragsrechtlicher Grundlagen, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zur „Stolperfalle“ werden, sondern Gestaltungsspielräume eröffnen.
Dann ist es beispielsweise möglich, künftige Entwicklungen während der Vertragslaufzeit bereits im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass in der Praxis häufig Anschlussbeschaffungen durchgeführt werden, weil bereits eine IT-Infrastruktur vorhanden ist.
Methodik
Workshop mit Vortrag durch zwei Referenten. Die Thematik wird anhand praktischer Beispiele und in Dialogform dargestellt. Die Diskussion und der Austausch mit den Teilnehmern ist ausdrücklich erwünscht.
Teilnehmerkreis
Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen, die mit der Beschaffung von IT-Leistungen befasst sind.
Das Seminar richtet sich an Einsteiger bis hin zu erfahrenen Teilnehmern.
Seminarinhalte
Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen
- IT-Leistungen unter Berücksichtigung des reformierten EU-Vergaberechts 2016
- Flexible Gestaltung von Vergabeverfahren, insbesondere bei IT-Anschlussbeschaffungen und Schnittstellenproblematik
- Verfahrensstrategien, insbesondere Ausnahmen vom Grundsatz der formstrengen Ausschreibung ‒ freihändige Vergabe und Verhandlungsverfahren
Sach- und rechtskonforme Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren
- Vorbereitung und Durchführung von Markterkundungen
- Sachgerechte Schätzung des Auftragswertes
- Bildung von Fach- und Mengenlosen
- Erstellen einer sach- und rechtskonformen Leistungsbeschreibung
- Erarbeitung, Auswahl und Gewichtung rechtlich zulässiger Eignungs- und Zuschlagskriterien bei IT-Beschaffungen
- Angebotswertung
- Zuschlagsentscheidung und Auftragserteilung
Sach- und rechtskonforme Vertragsgestaltung
- Anforderungen an die Vertragsbedingungen
- Abschluss von Rahmenvereinbarungen und –verträgen
- Vertragsänderungen und Nachbeauftragungen
Die Referenten werden entsprechend ihrer langjährigen Erfahrungen wertvolle Hinweise zu den einzelnen Abschnitten eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von IT-Leistungen geben.




