Hinweis: Aktuell gibt es noch keinen neuen Termin für dieses Seminar.

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Hintergrund

Vor Jahren die Wirtschafts- und Finanzkrise, dann die Flüchtlingskrise und jetzt die Corona-Krise. Von den Herausforderungen bleiben auch öffentliche BeschafferInnen nicht unberührt. Der öffentliche Einkauf ist mehr denn je in der Verantwortung, Bedarfe zum Schutz der Gesundheit Vieler zu decken. Medizinische Verbrauchsgüter und Geräte, aber auch notwenige Güter und Leistungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der öffentlichen Verwaltung (z.B. Homeoffice) werden dringend und schnell benötigt.

Mit einem Rundschreiben vom 19.03.20 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sich zum Thema Dringlichkeitsbeschaffungen unter Anwendung des Vergaberechts in Zeiten der Corona-Pandemie geäußert (siehe Vergabeblog hier).

Kann auch jetzt noch dringlicher Bedarf entstehen und wie kann dieser effizient und zügig  gedeckt?

Methodik

Das Online-Seminar zeigt Wege auf, wie gerade unbürokratische Verfahren zulässigerweise gewählt werden können. Besonderen Raum nehmen dabei die Handreichungen von Bund und Ländern zur flexiblen und zügigen Beschaffung ein.

Daneben werden weitere Möglichkeiten aufgezeigt, wie vergaberechtskonforme „kurze Vergabewege“ möglich sind.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind.

Grundkenntnisse des öffentlichen Auftragswesens und Vergaberechts sind von Vorteil.

Seminarinhalte

Folgende Inhalte werden im Wesentlichen behandelt:

  • Dringlichkeitsbeschaffungen, zulässige Verfahrensart
  • „krisenrelevante“ Ausnahmen – ist Vergaberecht überhaupt anwendbar?
  • Einkauf mittels „Zulassungssystemen“ (sog. open house Modell)
  • Vereinfachte Vergabe von „sozialen Dienstleistungen“
  • Auftragsänderung zur schnellen Bedarfsdeckung?
  • Muss ein Informationsschreiben nach § 134 GWB immer sein?
  • Umgang mit der eVergabe im Ober- und Unterschwellenbereich
  • Direktauftrag, Verhandlungsvergabe nach der UVgO – Wertgrenzen
  • „Vogel friss oder stirb“ – Zuschlag auf überhöhte Preise?

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