Dr. Oskar Maria Geitel ist Fachanwalt für Vergaberecht und Baurecht. Er berät Auftraggeber und Bieter zu sämtlichen vergaberechtlichen Fragestellungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Ausschreibungen. Hierzu zählt sowohl die Erstellung und Prüfung von Vergabeunterlagen auf Vergaberechtskonformität als auch die Entwicklung von Strategien zum Ablauf des Vergabeverfahrens und ggf. Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen der Bieter. Zur Rechtswahrung führt Herr Geitel Nachprüfungsverfahren vor den zuständigen Vergabekammern und Oberlandesgerichten. Herr Geitel ist Mitautor des Kommentars zur VgV, herausgegeben von Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Autor diverser Aufsätze zum Vergaberecht und Sachverständiger des Brandenburgischen Landtages zum Brandenburgischen Vergabegesetz. Er ist, nach Stationen im Bundeskartellamt und im Vergabereferat des Bundeswirtschaftsministeriums, seit 2012 Rechtsanwalt bei Kapellmann und Partner in Berlin.

Dr. Oskar Maria Geitel
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