Andrea Heim ist seit 2006 schwerpunktmäßig mit dem Vergaberecht befasst. Im Jahr 2019 wechselte sie von der Unternehmensseite in die Anwaltschaft und spezialisierte sich auf das Vergabe-, Zuwendungs- und Beihilferecht. In der täglichen Mandatsarbeit berät sie seither branchenunabhängig sowohl Auftraggeber als auch Bieter bei europaweiten und nationalen Vergabeverfahren im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich, u.a. bei ITK-Vergaben. Aufgrund der Bedeutung der Digitalen Souveränität von öffentlichen Einrichtungen im Allgemeinen und Open Source-Software im Besonderen engagiert sie sich im Arbeitskreis „Open Source in Kommunen“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und kommentiert im Handbuch „Praxis der IT-Vergabe“ (1. Auflage 2024) vergaberechtliche Fragen von Open Source-Software in Ausschreibungen.

Andrea Heim
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