
Robert Neuhaus
Leiter Rechtsabteilung und Vergabestelle, Handwerkskammer Münster
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Die VOB/C enthält die technischen Vertragsregeln für die Baupraxis. Sie regelt insbesondere, wie Bauleistungen technisch beschrieben, ausgeführt, aufgemessen und abgerechnet werden. Im Zusammenspiel mit VOB/A und VOB/B bildet sie einen wichtigen Teil des bauvertraglichen Regelwerks.
Grundsätzlich wird ein Leistungsverzeichnis erstellt, das als Grundlage für Bauausführung, Aufmaß und Abrechnung dient. Die Leistungsbeschreibung muss im Vergaberecht eindeutig und erschöpfend sein. Für die Abrechnung sind außerdem die Aufmaßregeln und Abrechnungsmodalitäten der VOB/C maßgeblich.
Die VOB/A betrifft das Vergabeverfahren, die VOB/B die vertraglichen Bedingungen und die VOB/C die technischen Regeln für die Ausführung und Abrechnung. Erst im Zusammenspiel dieser Regelwerke lässt sich eine Bauleistung rechtssicher und widerspruchsfrei beschreiben und abwickeln. Ohne dieses Grundverständnis entstehen in der Praxis häufig Schwierigkeiten.
Geeignet ist es für Personen in der Baubranche, die mit der Vergabe und Durchführung von Bauleistungen zu tun haben. Grundkenntnisse sind hilfreich, aber nicht erforderlich. Der Schwerpunkt liegt auf dem sicheren Umgang mit Leistungsverzeichnissen und Abrechnungen im bauvertraglichen Kontext.
Nebenleistungen sind Leistungen, die typischerweise mit der Hauptleistung verbunden sind und grundsätzlich mit ihr abgegolten werden. Besondere Leistungen gehen darüber hinaus und werden gesondert behandelt. Die Unterscheidung ist für Leistungsbeschreibung und Abrechnung im Rahmen der VOB/C relevant.
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Robert Neuhaus
Leiter Rechtsabteilung und Vergabestelle, Handwerkskammer Münster
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