Digitale Souveränität – Lösungen rechtssicher und wirksam beschaffen
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Digitale Souveränität bezeichnet die Fähigkeit öffentlicher Auftraggeber, digitale Technologien und Leistungen langfristig selbstbestimmt, sicher und unter Wahrung ihrer Handlungsfähigkeit zu nutzen und weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen Datenhoheit, Interoperabilität, Portabilität, Wechselmöglichkeiten sowie die Vermeidung kritischer Technologie- und Anbieterabhängigkeiten.
Der Beschaffungsprozess beginnt mit Bedarfsanalyse und Markterkundung und führt über die Vergabestrategie zur produktneutralen Leistungsbeschreibung. Danach werden Mindestanforderungen, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Bewertungslogiken festgelegt und durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Vertragsgestaltung, Migration und Exit-Regelungen ergänzt.
Digitale Souveränität ist ein politisches und strategisches Handlungsfeld, weil öffentliche Verwaltungen ihre digitale Handlungsfähigkeit sichern und technologische Abhängigkeiten reduzieren sollen. Daraus ergeben sich konkrete Anforderungen an die IT-Beschaffung, insbesondere mit Blick auf Daten, Infrastrukturen und Schlüsseltechnologien.
Geeignet ist es für Entscheidungsträger und Mitarbeitende öffentlicher Vergabe- und Beschaffungsstellen, für IT-Einkauf und IT-Verantwortliche sowie für Digitalisierungs- und Projektverantwortliche. Auch Rechtsabteilungen öffentlicher Auftraggeber gehören zur Zielgruppe; Grundkenntnisse der öffentlichen Auftragsvergabe sind hilfreich, vertiefte technische Vorkenntnisse aber nicht erforderlich.
Eine produktneutrale Leistungsbeschreibung beschreibt den Bedarf und die Anforderungen, ohne ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Lösung vorzugeben. Eignungskriterien betreffen die Fähigkeit des Unternehmens zur Leistungserbringung, während Zuschlagskriterien die wirtschaftlichste und passendste Lösung im Wettbewerb bewerten.
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