
Dr. Irene Lausen
Rechtsanwältin, Of Counsel, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a. M., Ministerialrätin a. D.
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Das neue HVTG soll die Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte in Hessen regeln. Es ersetzt das seit 2021 bestehende HVTG und zielt auf Vereinfachung, Modernisierung und Entbürokratisierung des Vergaberechts. Außerdem enthält es neue Vorgaben zur Tariftreue und weitere Änderungen im öffentlichen Auftragswesen.
Das HVTG soll erst bei Bauleistungen mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 750.000 Euro gelten. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt die Grenze bei mehr als 100.000 Euro. Damit werden die Schwellen für die Anwendung des Gesetzes deutlich angehoben.
Für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie für Freihändige Vergaben beziehungsweise Verhandlungsvergaben soll kein Rechtfertigungsgrund mehr erforderlich sein. Bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert dürfen die Vergabeverfahren frei gewählt werden. Das ist Teil der geplanten Vereinfachung des Vergaberechts.
Besonders relevant ist es für Personen bei öffentlichen Auftraggebern, die Vergabeverfahren durchführen, etwa in Beschaffungs- oder Vergabestellen. Ebenso angesprochen sind externe fachliche oder rechtliche Beraterinnen und Berater öffentlicher Auftraggeber. Auf Unternehmensseite betrifft es Personen, die Teilnahmeanträge und Angebote ausarbeiten.
Tariftreue bezeichnet die Verpflichtung, Beschäftigten das in einer Rechtsverordnung des Landes verbindlich vorgegebene Entgelt zu zahlen. Die Präqualifikation Tarif ist eine flankierende Regelung dazu. Beide Themen sind Teil der neuen Tariftreueregelungen, die bereits bei Aufträgen mit einem geschätzten Wert von mehr als 20.000 Euro gelten sollen.
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