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Hintergrund

Am 12. Januar 2023 ist die EU-DrittstaatensubventionsVO in Kraft getreten, mit der die EU-Kommission Subventionen von Nicht-EU-Staaten, die den Wettbewerb in der EU beeinflussen können, stärker kontrollieren will. Seit dem 12. Oktober 2023 gelten zudem Anmeldepflichten für bestimmte Vergabeverfahren sowie M&A-Transaktionen. Ohne die erforderliche Freigabe durch die EU-Kommission dürfen beispielsweise Aufträge nicht vergeben und M&A-Transaktionen nicht durchgeführt werden.

Das Seminar gibt einen fundierten Überblick über die Anmeldetatbestände und die Verfahren nach der EU DrittstaatensubventionsVO und die Anwendung in der Praxis. Wir beleuchten die zusätzlichen Anforderungen für die ordnungsgemäße Durchführung von Vergabeverfahren sowie die Sammlung der für etwaige Anmeldungen erforderlichen Informationen.  Darüber hinaus vermittelt das Seminar ein Grundverständnis dafür, (1) in welchen Situationen die Kommission für etwa gewährte drittstaatliche Subventionen negative Auswirkungen auf den Wettbewerb in der EU annehmen kann, (2) welche Abhilfemaßnahmen ggf. möglich sind und (3) wann mit einem Verbot zu rechnen ist.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Personen, die für die öffentliche Hand mit der Organisation und Durchführung von Vergabeverfahren betraut sind, sowie an Personen, die Unternehmen bei der Erstellung von Angeboten im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben betreuen. Das Seminar ist ebenfalls relevant für Personen, die mit der regulatorischen Begleitung von M&A Transaktionen (Fusionskontrolle, Aussenwirtschaftsrecht) in Unternehmen befasst sind.

Seminarinhalte

  • Hintergrund, Überblick, Einbettung in aktuelle Anstrengungen der EU in den Schutz des Binnenmarktes sowie erste Praxiserfahrungen;
  • Fundierter Überblick über die Rechtsgrundlagen, Anmeldetatbestände und Verfahren vor der EU Kommission;
  • Praktische Vorbereitung von Vergabeverfahren und -unterlagen;
  • Praktische Vorbereitung der Anmeldeunterlagen und Datensammlung im weltweiten Unternehmen;
  • Inhaltliche Prüfung, wann bestehen Bedenken, welche Abhilfemaßnahmen sind denkbar und wann ist mit einem Verbot zu rechnen.

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